Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der berufenen Mitglieder des Ausschusses gem. § 60 i.V.m. § 43 NkomVG erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Kirstein-Bloem. Er verpflichtet die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder Frau Butzek, Herrn Wicher, Frau Marsuch und Frau Kohake förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder werden auf die ihnen nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen und gebeten, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Eine Ausfertigung der gesetzlichen Bestimmungen wird Ihnen ausgehändigt.