Sitzung: 30.11.2016 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Die Pflichtenbelehrung
und Verpflichtung der berufenen Mitglieder des Ausschusses gem. § 60 i.V.m. §
43 NkomVG erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Kirstein-Bloem. Er
verpflichtet die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder Frau Butzek, Herrn
Wicher, Frau Marsuch und Frau Kohake förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die
anwesenden berufenen Ausschussmitglieder werden auf die ihnen nach §§ 40 – 42
NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und
Vertretungsverbot) hingewiesen und gebeten, sich mit den Vorschriften vertraut
zu machen. Eine Ausfertigung der gesetzlichen Bestimmungen wird Ihnen
ausgehändigt.