Sitzung: 07.12.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land
GmbH zum 31.12.2015 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 128.483 € wird
durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.
2. Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für
das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Die
von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr
2016 (1. Nachtrag) und für das Wirtschaftsjahr 2017 werden genehmigt.
4. Die
PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück wird mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragt.
5. Die
Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechend der in den Wirtschaftsplänen
2016 und 2017 vorgesehenen Jahresfehlbeträge Vorschüsse auf die erforderlichen
Nachschüsse zu erheben.
6. Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung
der Hafen Wittlager Land GmbH werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt. Aus aktuellem
Anlass sei die Beschlussvorlage dahingehend ergänzt worden, dass nunmehr über
die 1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2016 sowie über den Wirtschaftsplan 2017
beraten werde. Die entsprechenden Unterlagen seien mit der Ratsladung bereits
an die Ratsmitglieder versandt worden. Zudem werden sie als Tischvorlage an die
Ausschussmitglieder verteilt.
Ratsfrau Eilers weist darauf hin, dass der Lagebericht
zum Jahresabschluss 2015 keine Aussagen dazu enthalte, wie groß die bereits von
der Gesellschaft erworbene Fläche sei.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig