Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2015 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 128.483 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

3.   Die von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr 2016 (1. Nachtrag) und für das Wirtschaftsjahr 2017 werden genehmigt.

4.   Die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragt.

5.   Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechend der in den Wirtschaftsplänen 2016 und 2017 vorgesehenen Jahresfehlbeträge Vorschüsse auf die erforderlichen Nachschüsse zu erheben.

6.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.     

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt. Aus aktuellem Anlass sei die Beschlussvorlage dahingehend ergänzt worden, dass nunmehr über die 1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2016 sowie über den Wirtschaftsplan 2017 beraten werde. Die entsprechenden Unterlagen seien mit der Ratsladung bereits an die Ratsmitglieder versandt worden. Zudem werden sie als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Ratsfrau Eilers weist darauf hin, dass der Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 keine Aussagen dazu enthalte, wie groß die bereits von der Gesellschaft erworbene Fläche sei.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig