Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2015 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 267.056,42 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat  der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

3.   Der Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mbH, Osnabrück, zu vergeben.

4.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.  

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Gesellschaft seitens der Finanzverwaltung angewiesen sei, das Gesellschaftsvermögen bis Ende 2017 auf unter 50.000 € zu verringern. Aktuelle betrage das Vermögen rund 500.000 €. Es sei daher Aufgabe der Gesellschaft, im Wirtschaftsplan 2017 eine zeitnahe Verwendung des Vermögens darzustellen. Geplant sei z.B., dass die Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH die Errichtung einer öffentlichen Toilette am Standort des Freibades finanziere. Darüber hinaus müssten die drei Piaggio-Fahrzeuge der Gesellschaft, die durch den Bauhof für Pflegezwecke im Kurpark verwendet würden, ersetzt werden. 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig