Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2015 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 24.664,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen. 

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Strebe weist darauf hin, dass Gemeinde und KSG dringend neue Gewerbegebiete ausweisen müssten, damit potentiell interessierten Unternehmen jederzeit geeignete Flächen in der Gemeinde Bad Essen angeboten werden könnten. Die ausreichende Flächenvorhaltung sei eines der Erfolgsrezepte der kommunalen Wirtschaftsförderung der vergangenen Jahrzehnte gewesen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig