Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bad Essen befürwortet die vorgeschlagenen Ansätze für das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschlagenen Änderungen.


Herr Wellmann erläutert die Ansätze, bei denen sich Änderungen zum Vorjahr ergeben:

Der höhere Ansatz in 2017 bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SK 421100) resultiert aus zu erwartenden Ausgaben für die Wartung der Abgasabsauganlagen und Renovierungsarbeiten im Feuerwehrhaus Linne. Außerdem sind hier Mittel in Höhe von 5.000,00 € für die Renovierung der Heizung im Feuerwehrhaus Eielstädt bereitzustellen.

 

Die zu erwartenden Kosten für die Erneuerung der defekten Sirene in Barkhausen sind bei SK 421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens eingeplant, so dass der Ansatz auf 10.000,00 € angehoben wird.

 

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen bis 150,00 € (SK 422200) liegen bereits schon Mittelanmeldungen der Wehren in Höhe von 27.000,00 € vor, wovon 21.000,00 € allein für die Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrhelme benötigt werden. Die bisherigen Helme entsprechen lt. Information der Feuerwehrunfallkasse nicht mehr den Anforderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

 

Der erhöhte Ansatz bei der Bewirtschaftung der Grundstücke (SK 424100) ist den laufenden Ausgaben in 2016 angepasst.

 

Da zurzeit keine größeren Reparaturen an Fahrzeugen (SK 425100) absehbar sind, kann der Ansatz auf 40.000,00 € gesenkt werden.

 

Aufgrund der Umstellung der Lehrgangsentschädigungen von einem Pauschalbetrag auf die Abrechnung des Verdienstausfalls muss von höheren Kosten bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte (SK 426100) ausgegangen werden. Die Mehrausgaben werden auf 10.000,00 € geschätzt.

 

Für die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Bad Essen sind Kosten in Höhe von 20.000,00 € bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebs-aufwendungen (SK 427100) einzuplanen. Außerdem werden hier die Zuschüsse an die Jugendfeuerwehr, den Feuerwehrverband und das Gemeinschaftskonto der Feuerwehr (insgesamt ca. 6.000,00 €), die Sachausgaben bei Brand- und Übungseinsätzen und die Ausgaben für die Handyalarmierung veranschlagt. Ein Gesamtansatz von 30.000,00 € ist deshalb vorgesehen.

 

Da bei den sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen (SK441100) die Kosten für die Eignungsuntersuchungen der Feuerwehrkameraden zu buchen sind, ist hier ein Ansatz in Höhe von 7.000,00 € notwendig.

 

Der Ansatz für die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (SK442100) wird hier den Ausgaben der letzten Jahre angepasst und auf 30.000,00 € gesenkt.

 

Bei dem Sachkonto 061001 (Zugang Fahrzeuge) ist die neue Drehleiter für Bad Essen/Eielstädt/Wittlage veranschlagt.

 

Bei den Maschinen und technischen Anlagen (SK 062001) werden für diverse Anschaffungen (u. a. 4 Tauchpumpen, 4 Atemschutzgeräte, Beladung für das neue TSF-L Heithöfen, Ersatzbeschaffungen für das LF 10 und den RW in Bad Essen/Eielstädt/Wittlage) 45.000,00 € benötigt.

 

Bei den geringwertigen Vermögensgegenständen (SK 075001) kann der Ansatz aufgrund der bisherigen Mittelanmeldungen auf 11.000,00 € gesenkt werden.

 

 

 

Herr Helms fragt, ob im Haushalt 2017 Mittel für die Anschaffung und Reparatur von Tragkraftspritzen (TS) vorgesehen seien. Da die Verwaltung aus heutiger Sicht keine Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung sieht, wurden bisher keine Mittel dafür eingestellt.

 

Herr Wagener teilt mit, dass die TS der FFW BEW defekt sei und die Reparatur voraussichtlich 2.500,00 € kosten würde.

 

Das Für und Wider der Neuanschaffung einer TS für die FFW BEW wird diskutiert:

Da sich die Reparatur des 30 Jahre alten Gerätes nicht lohnen würde, sei eine Ersatzbeschaffung gegeben. Die TS käme regelmäßig zum Einsatz, weil die FFW BEW oft als erste Feuerwehr am Einsatzort sei und somit unverzüglich mit der Brandbekämpfung beginnen könne. Ferner sei die FFW in der Kreisbereitschaft und somit auf die TS angewiesen.

 

Dagegen wird gehalten, dass in der Gemeinde alle der 14 Ortsfeuerwehren (bis auf Lockhausen) eine Tragkraftspritze vorhalten. Das neue LF10, das im kommenden Jahr ausgeliefert werde, sei als Erstangriffsfahrzeug konzipiert. In der Normausstattung dieses Fahrzeugs sei eine TS nicht vorgesehen. Aus feuerwehrtaktischer Sicht mache es keinen Sinn, auf einem Löschgruppenfahrzeug eine bewegliche Tragkraftspritze mitzuführen. Sowohl das LF-16TS als auch das LF10 besäßen eine fest eingebaute Pumpe.

Ferner müsse die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Ganzes und als Einheit betrachtet werden. Das seit Jahren bewährte Brandschutzkonzept sehe eine Verteilung der Aufgaben auf einzelne Ortsfeuerwehren vor. Es sei jedoch die Weitergabe der TS an eine andere Ortswehr zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Ferner müsse diese alte, ausgefallene nicht ersetzt werden, da genügend baugleiche Pumpen innerhalb der gesamten Feuerwehr zur Verfügung stünden. Die Einhaltung des bestehenden Brandschutzkonzepts, das eine Verteilung der Aufgaben auf einzelne Ortswehren vorsieht, müsse gewährleistet bleiben und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr müsse als Ganzes und als Einheit betrachtet werden.

 

Es wird angeregt, die Angelegenheit bei einer Dienstbesprechung aller Ortsbrandmeister zu thematisieren, um anschließend bei den Haushaltsplanberatungen des Gemeinderates während der Klausurtagung in Ascheberg darüber beraten zu können.

 

Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung einer TS für die FFW BEW in Höhe von 12.000,000 € einzuplanen. Die Mittel werden bei SK 061001 bereitgestellt. Über den dauerhaften Verbleib der TS ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.

Es ergibt sich somit folgende Aufstellung der Ansätze aus dem Bereich Brand- und Katastrophenschutz (die im Vergleich zur Sitzungsvorlage geänderten Beträge sind rot markiert), die getrennt nach Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind:

 

 

 

12610      Brand- und Katastrophenschutz

 

Sachkonto      - Einnahmen -               Ansatz 2016           Ansatz 2017

314200

Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden

65.000,00 €

65.000,00 €

332100

Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte

  5.000,00 €

  5.000,00 €

341100

Mieten und Pachten

 

25.000,00 €

25.000,00 €

346100

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

  1.000,00 €

  1.000,00 €

348001

Erstattungen vom Bund

 

0,00 €

0,00 €

501100

Spenden

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Sachkonto         - Ausgaben –                    Ansatz 2016               Ansatz 2017

421100

Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen

25.000,00 €

40.000,00 €

421200

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

5.000,00 €

10.000,00 €

422100

Unterhaltung des beweglichen Vermögens

10.000,00 €

10.000,00 €

422200

Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände bis 150,00 €

8.000,00 €

35.000,00 €

423100

Mieten und Pachten

 

5.000,00 €

5.000,00 €

424100

Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen

30.000,00 €

35.000,00 €

425100

Haltung von Fahrzeugen

 

60.000,00 €

40.000,00 €

426100

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

25.000,00 €

35.000,00 €

427100

Besondere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

5.000,00 €

30.000,00 €

441100

Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

0,00 €

7.000,00 €

442100

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

40.000,00 €

30.000,00 €

443100

Geschäftsaufwendungen

 

2.500,00 €

2.500,00 €

444100

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

18.000,00 €

18.000,00 €

511200

Spenden

0,00 €

0,00 €

 

029201

Zugänge Gebäude und Aufbauten

0,00 €

0,00 €

 

061001

Zugang Fahrzeuge

410.000,00 €

650.000,00 €

 

062001

Zugang Maschinen und techn. Anlagen

56.000,00 €

57.000,00 €

075001

Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände

27.500,00 €

11.000,00 €

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig