Sitzung: 08.12.2016 Ausschuss für Feuerwehren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehren,
öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bad Essen befürwortet die
vorgeschlagenen Ansätze für das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschlagenen
Änderungen.
Herr Wellmann
erläutert die Ansätze, bei denen sich Änderungen zum Vorjahr ergeben:
Der höhere
Ansatz in 2017 bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SK
421100) resultiert aus zu erwartenden Ausgaben für die Wartung der
Abgasabsauganlagen und Renovierungsarbeiten im Feuerwehrhaus Linne. Außerdem
sind hier Mittel in Höhe von 5.000,00 € für die Renovierung der Heizung im
Feuerwehrhaus Eielstädt bereitzustellen.
Die zu
erwartenden Kosten für die Erneuerung der defekten Sirene in Barkhausen sind
bei SK 421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens eingeplant, so
dass der Ansatz auf 10.000,00 € angehoben wird.
Beim Erwerb
von Vermögensgegenständen bis 150,00 € (SK 422200) liegen bereits schon
Mittelanmeldungen der Wehren in Höhe von 27.000,00 € vor, wovon 21.000,00 €
allein für die Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrhelme benötigt werden. Die
bisherigen Helme entsprechen lt. Information der Feuerwehrunfallkasse nicht
mehr den Anforderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Der
erhöhte Ansatz bei der Bewirtschaftung der Grundstücke (SK 424100) ist den
laufenden Ausgaben in 2016 angepasst.
Da zurzeit
keine größeren Reparaturen an Fahrzeugen (SK 425100) absehbar sind, kann der
Ansatz auf 40.000,00 € gesenkt werden.
Aufgrund
der Umstellung der Lehrgangsentschädigungen von einem Pauschalbetrag auf die
Abrechnung des Verdienstausfalls muss von höheren Kosten bei den besonderen
Aufwendungen für Beschäftigte (SK 426100) ausgegangen werden. Die Mehrausgaben
werden auf 10.000,00 € geschätzt.
Für die
Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Bad Essen sind
Kosten in Höhe von 20.000,00 € bei den besonderen Verwaltungs- und
Betriebs-aufwendungen (SK 427100) einzuplanen. Außerdem werden hier die
Zuschüsse an die Jugendfeuerwehr, den Feuerwehrverband und das
Gemeinschaftskonto der Feuerwehr (insgesamt ca. 6.000,00 €), die Sachausgaben
bei Brand- und Übungseinsätzen und die Ausgaben für die Handyalarmierung
veranschlagt. Ein Gesamtansatz von 30.000,00 € ist deshalb vorgesehen.
Da bei den
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen (SK441100) die Kosten für die
Eignungsuntersuchungen der Feuerwehrkameraden zu buchen sind, ist hier ein
Ansatz in Höhe von 7.000,00 € notwendig.
Der Ansatz
für die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (SK442100) wird hier den
Ausgaben der letzten Jahre angepasst und auf 30.000,00 € gesenkt.
Bei dem
Sachkonto 061001 (Zugang Fahrzeuge) ist die neue Drehleiter für Bad
Essen/Eielstädt/Wittlage veranschlagt.
Bei den
Maschinen und technischen Anlagen (SK 062001) werden für diverse Anschaffungen
(u. a. 4 Tauchpumpen, 4 Atemschutzgeräte, Beladung für das neue TSF-L
Heithöfen, Ersatzbeschaffungen für das LF 10 und den RW in Bad
Essen/Eielstädt/Wittlage) 45.000,00 € benötigt.
Bei den
geringwertigen Vermögensgegenständen (SK 075001) kann der Ansatz aufgrund der
bisherigen Mittelanmeldungen auf 11.000,00 € gesenkt werden.
Herr Helms fragt,
ob im Haushalt 2017 Mittel für die Anschaffung und Reparatur von
Tragkraftspritzen (TS) vorgesehen seien. Da die Verwaltung aus heutiger Sicht
keine Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung sieht, wurden bisher keine Mittel
dafür eingestellt.
Herr Wagener teilt
mit, dass die TS der FFW BEW defekt sei und die Reparatur voraussichtlich
2.500,00 € kosten würde.
Das Für und Wider
der Neuanschaffung einer TS für die FFW BEW wird diskutiert:
Da sich die Reparatur des 30
Jahre alten Gerätes nicht lohnen würde, sei eine Ersatzbeschaffung gegeben. Die
TS käme regelmäßig zum Einsatz, weil die FFW BEW oft als erste Feuerwehr am
Einsatzort sei und somit unverzüglich mit der Brandbekämpfung beginnen könne.
Ferner sei die FFW in der Kreisbereitschaft und somit auf die TS angewiesen.
Dagegen wird
gehalten, dass in der Gemeinde alle der 14 Ortsfeuerwehren (bis auf Lockhausen)
eine Tragkraftspritze vorhalten. Das neue LF10, das im kommenden Jahr ausgeliefert
werde, sei als Erstangriffsfahrzeug konzipiert. In der Normausstattung dieses
Fahrzeugs sei eine TS nicht vorgesehen. Aus feuerwehrtaktischer Sicht mache es
keinen Sinn, auf einem Löschgruppenfahrzeug eine bewegliche Tragkraftspritze
mitzuführen. Sowohl das LF-16TS als auch das LF10 besäßen eine fest eingebaute
Pumpe.
Ferner müsse die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Ganzes und als Einheit betrachtet werden.
Das seit Jahren bewährte Brandschutzkonzept sehe eine Verteilung der Aufgaben
auf einzelne Ortsfeuerwehren vor. Es sei jedoch die Weitergabe der TS an eine
andere Ortswehr zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Ferner müsse diese
alte, ausgefallene nicht ersetzt werden, da genügend baugleiche Pumpen
innerhalb der gesamten Feuerwehr zur Verfügung stünden. Die Einhaltung des
bestehenden Brandschutzkonzepts, das eine Verteilung der Aufgaben auf einzelne
Ortswehren vorsieht, müsse gewährleistet bleiben und die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr müsse als Ganzes und als Einheit betrachtet werden.
Es wird angeregt,
die Angelegenheit bei einer Dienstbesprechung aller Ortsbrandmeister zu
thematisieren, um anschließend bei den Haushaltsplanberatungen des
Gemeinderates während der Klausurtagung in Ascheberg darüber beraten zu können.
Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis,
Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung einer TS für die FFW BEW in Höhe von
12.000,000 € einzuplanen. Die Mittel werden bei SK 061001 bereitgestellt. Über
den dauerhaften Verbleib der TS ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.
Es ergibt sich somit folgende Aufstellung der Ansätze aus dem Bereich
Brand- und Katastrophenschutz (die im Vergleich zur Sitzungsvorlage geänderten
Beträge sind rot markiert), die getrennt nach Einnahmen und Ausgaben
aufgelistet sind:
12610
Brand- und Katastrophenschutz
Sachkonto
- Einnahmen - Ansatz 2016 Ansatz 2017
314200 |
Zuweisungen
für lfd. Zwecke von Gemeinden |
65.000,00 € |
65.000,00 € |
332100 |
Benutzungsgebühren
u. ähnliche Entgelte |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
341100 |
Mieten
und Pachten |
25.000,00 € |
25.000,00 € |
346100 |
Sonstige
privatrechtliche Leistungsentgelte |
1.000,00 € |
1.000,00 € |
348001 |
Erstattungen
vom Bund |
0,00 € |
0,00 € |
501100 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
Sachkonto
- Ausgaben – Ansatz
2016
Ansatz 2017
421100 |
Unterhaltung
der Grundstücke und bauliche Anlagen |
25.000,00 € |
40.000,00 € |
421200 |
Unterhaltung
des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
5.000,00 € |
10.000,00 € |
422100 |
Unterhaltung
des beweglichen Vermögens |
10.000,00 € |
10.000,00 € |
422200 |
Erwerb
geringwertiger Vermögensgegenstände bis 150,00 € |
8.000,00 € |
35.000,00 € |
423100 |
Mieten
und Pachten |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
424100 |
Bewirtschaftung
der Grundstücke und bauliche Anlagen |
30.000,00 € |
35.000,00 € |
425100 |
Haltung
von Fahrzeugen |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
426100 |
Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte |
25.000,00 € |
35.000,00 € |
427100 |
Besondere
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
5.000,00 € |
30.000,00 € |
441100 |
Sonstige
Personal- und Versorgungsaufwendungen |
0,00 € |
7.000,00 € |
442100 |
Aufwendungen
für ehrenamtliche Tätigkeit |
40.000,00 € |
30.000,00 € |
443100 |
Geschäftsaufwendungen |
2.500,00 € |
2.500,00 € |
444100 |
Steuern,
Versicherungen, Schadensfälle |
18.000,00 € |
18.000,00 € |
511200 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
029201 |
Zugänge
Gebäude und Aufbauten |
0,00 € |
0,00 € |
061001 |
Zugang
Fahrzeuge |
410.000,00 € |
650.000,00 € |
062001 |
Zugang
Maschinen und techn. Anlagen |
56.000,00 € |
57.000,00 € |
075001 |
Zugänge
geringwertiger Vermögensgegenstände |
27.500,00 € |
11.000,00 € |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig