Herr Ausschussvorsitzender Padecken verpflichtet die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder Jobst Wilker und Wilfried Neuhaus gem. § 60 NkomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Hierbei sind insbesondere die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- und das Vertretungsverbot (§§ 40 – 42 NKomVG) zu beachten. Herr Wilker und Herr Neuhaus erhalten einen Textauszug des NKomVG.