Sitzung: 08.12.2016 Ausschuss für Feuerwehren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Ausschussvorsitzender Padecken verpflichtet die
nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder Jobst Wilker und Wilfried
Neuhaus gem. § 60 NkomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Hierbei sind insbesondere
die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- und das Vertretungsverbot (§§ 40 –
42 NKomVG) zu beachten. Herr Wilker und Herr Neuhaus erhalten einen Textauszug
des NKomVG.