Sitzung: 24.10.2013 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der
Rat beschließt:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage
mbH (KSG) zum 31.12.2012 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 32.456,73
€ wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
2. Der Geschäftsführung der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) wird für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung erteilt.
3. Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung
werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.
Ratsherr Kleine-Heitmeyer erläutert den Sachverhalt.
Er stellt die Aufgaben der KSG dar und berichtet über die Beratungen im
Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung