Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.  Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2012 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 32.456,73 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

2.  Der Geschäftsführung der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

3.  Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

      

 


Ratsherr Kleine-Heitmeyer erläutert den Sachverhalt. Er stellt die Aufgaben der KSG dar und berichtet über die Beratungen im Wirtschaftsausschuss.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung