Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2015 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 128.483 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.

 

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

3.   Die von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr 2016 (1. Nachtrag) und für das Geschäftsjahr 2017 werden genehmigt.

4.   Die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragt.

5.   Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechend der in den Wirtschaftsplänen 2016 und 2017 vorgesehenen Jahresfehlbeträge Vorschüsse auf die erforderlichen Nachschüsse zu erheben.

6.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen. 

    

 


Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam beraten und beschlossen werden.

 

Ratsherr W. Ahrens erläutert den Sachverhalt. Die Hafen Wittlager Land GmbH habe ihren Sitz in der Gemeinde Bohmte. Gesellschafter seien der Landkreis Osnabrück sowie die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln. Der aktuelle Schwerpunkt der Tätigkeit liege im Auf- und Ausbau des Hafenstandortes am Mittellandkanal. Der Jahresabschluss 2015 weise einen Fehlbetrag von 128.483,90 € auf, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden solle. Die Wirtschaftspläne für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 sehen Fehlbeträge in Höhe von 328.780 € bzw. 777.588 € vor. Die Fehlbeträge der Gesellschaft seien durch die Gesellschafter auszugleichen. Die Gemeinde Bad Essen müsse entsprechend ihres Geschäftsanteils von 6,25 % für die Fehlbeträge der Gesellschaft aufkommen.

 

Ratsherr Beutler weist darauf hin, dass der Hafen Wittlager Land ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für das gesamte Wittlager Land darstelle. Die Realisierung des Hafenprojektes koste sehr viel Geld und sei auf Langfristigkeit angelegt. Die Gesellschaft werde daher auch in den kommenden Jahren noch einen Zuschussbedarf haben.

 

Ratsfrau Eilers kritisiert, dass der Bericht über den Jahresabschluss 2015 keine Angaben dazu enthalte, wofür das investierte Geld eingesetzt worden sei. Sie wünsche sich eine Aussage darüber, wieviel Fläche sich im Eigentum der Gesellschaft befinde. Sie bittet die Verwaltung, die entsprechenden Informationen dem zuständigen Wirtschaftsausschuss zukommen zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig