Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2015 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 267.056,42 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat  der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

3.   Der Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mbH, Osnabrück, zu vergeben.

4.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.   

 

 


Ratsherr W. Ahrens erläutert den Sachverhalt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig