Sitzung: 15.12.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad
Essen GmbH zum 31.12.2015 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag von 267.056,42 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage
in Höhe von 200.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag
auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat
der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
3. Der
Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Sole-
und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft
mbH, Osnabrück, zu vergeben.
4. Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im
Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz
angewiesen, entsprechend zu votieren.
Ratsherr W. Ahrens erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig