Sitzung: 15.12.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2015 wird
festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 24.664,15 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs.
1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu
beschließen.
Ratsherr W. Ahrens erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr Strebe bekräftigt, dass die KSG eine
Erfolgsmodell für das Wittlager Land sei, insbesondere wenn es um die
Bevorratung und Entwicklung von Gewerbegebieten gehe. Hier sei es sehr wichtig,
frühzeitig einen Vorrat an Gewerbeflächen zu entwickeln, damit die Gemeinde
rechtzeitig auf Anfragen von Investoren reagieren könne. Der Bestand an freien
Gewerbeflächen in der Gemeinde Bad Essen sei aktuell sehr begrenzt. Hier müsse
sich die Geschäftsleitung der KSG frühzeitig Gedanken zu einer weiteren
Gewerbeflächenentwicklung machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig