Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2015 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 24.664,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Ratsherr W. Ahrens erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Strebe bekräftigt, dass die KSG eine Erfolgsmodell für das Wittlager Land sei, insbesondere wenn es um die Bevorratung und Entwicklung von Gewerbegebieten gehe. Hier sei es sehr wichtig, frühzeitig einen Vorrat an Gewerbeflächen zu entwickeln, damit die Gemeinde rechtzeitig auf Anfragen von Investoren reagieren könne. Der Bestand an freien Gewerbeflächen in der Gemeinde Bad Essen sei aktuell sehr begrenzt. Hier müsse sich die Geschäftsleitung der KSG frühzeitig Gedanken zu einer weiteren Gewerbeflächenentwicklung machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig