Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass die Gemeinde Bad Essen gegenüber dem Finanzamt Osnabrück-Land eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG abgibt, wonach - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufes - der § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. 

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig