Sitzung: 15.12.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Gemeinde
Bad Essen gegenüber dem Finanzamt Osnabrück-Land eine Optionserklärung gemäß §
27 Absatz 22 Satz 3 UStG abgibt, wonach - vorbehaltlich eines etwaigen
Widerrufes - der § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für
sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen
weiterhin angewendet wird.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig