Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1. den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg", Eielstädt, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.    

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in der Gemeinde Bad Essen anhalte, was auch auf die insgesamt positive Entwicklung der Gemeinde in den vergangenen Jahren zurückzuführen sei. Die Gemeinde würde mit der Ausweisung des neuen Baugebietes auf diese anhaltende Nachfrage antworten. Sie habe dazu eine Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Erschließung und Vermarktung der Grundstücke geschlossen. Ob und in wieweit die NLG im Rahmen eines Innenverhältnisses mit einzelnen Grundstückseigentümern weitergehende Vereinbarungen abschließe, bleibe ihr überlassen. Eine Ausweitung des Baugebietes in westlicher Richtung sei zurzeit von der NLG nicht angedacht, könne aber zukünftig noch erfolgen. Zunächst wolle sich die NLG auf das jetzt gekennzeichnete Verfahrensgebiet beschränken.

 

Ratsherr Lippert bestätigt, dass Bad Essen eine wachsende Gemeinde sei. Die Ausweisung von Wohnflächen sei insbesondere für den Zuzug von jungen Familien sehr wichtig.

 

Ratsfrau Eilers kritisiert grundsätzlich die Ausweisung neuer Bauflächen. Zunächst solle der Rat ein Gesamtkonzept für die zukünftige Entwicklung Bad Essens erstellen, um die Entwicklung von Gewerbe, Wohnen und Leben in der Gemeinde zu steuern. Eine Entscheidung über die Verwendung kostbarer Flächen bereits zum Beginn der Legislaturperiode halte sie für falsch. Aus ihrer Sicht sollten auch die betroffenen Ortschaften frühzeitiger in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden. Sie stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt die Nichtbefassung des Antrages, um ihn zunächst zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzugeben.

 

Ratsherr Lippert verweist darauf, dass die Gemeinde wachse und dass die Planungen zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Maschweg bereits im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes „Teichwiesen“ aufgenommen worden seien. Die Ausweisung sei wichtig für die weitere Entwicklung der Gemeinde.

 

Ratsherr Helms gibt zu bedenken, dass Projekte zur Nachnutzung alter, leerstehender Gebäude in der Gemeinde bereits im ILEK-Prozess angeschoben worden seien. Auch innerhalb der Verbunddorferneuerungen sei dies ein Thema gewesen. Es müsse aber festgestellt werden, dass der Wohnraumbedarf weit über die mit einer Nachnutzung verbundenen Möglichkeiten hinausgingen.

 

Ratsherr Dr. Lücht berichtet, dass die Caritas für den Bereich Osnabrück aktuell einen Resolutionsentwurf an die Kommunen versandt habe, in dem auf die Notwendigkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hingewiesen werde. Der Rat solle den anstehenden Beschluss zur Ausweisung neuer Wohnbaugebiet deshalb zunächst zurückstellen und das Thema „Wohnraumbedarf“ zunächst grundlegend neu überdenken.

 

Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass die Resolution der Caritas nicht bedeute, dass keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden dürften. Wichtig sei der Mix an Angeboten. Für den Bereich „Maschweg“ sei die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen. Das sei wichtig für die weitere Entwicklung der Gemeinde und stehe nicht im Widerspruch zu den Forderungen der Caritas.

 

Die Ratsvorsitzende stellt den Antrag auf Nichtbefassung zur Abstimmung. Der Antrag wird mit zwei Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

29 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen