Sitzung: 15.12.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. den Bebauungsplan Nr. 48 B
„Maschweg", Eielstädt, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes
ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und weist
darauf hin, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in der Gemeinde Bad
Essen anhalte, was auch auf die insgesamt positive Entwicklung der Gemeinde in
den vergangenen Jahren zurückzuführen sei. Die Gemeinde würde mit der
Ausweisung des neuen Baugebietes auf diese anhaltende Nachfrage antworten. Sie
habe dazu eine Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH
(NLG) zur Erschließung und Vermarktung der Grundstücke geschlossen. Ob und in
wieweit die NLG im Rahmen eines Innenverhältnisses mit einzelnen
Grundstückseigentümern weitergehende Vereinbarungen abschließe, bleibe ihr
überlassen. Eine Ausweitung des Baugebietes in westlicher Richtung sei zurzeit
von der NLG nicht angedacht, könne aber zukünftig noch erfolgen. Zunächst wolle
sich die NLG auf das jetzt gekennzeichnete Verfahrensgebiet beschränken.
Ratsherr Lippert bestätigt, dass Bad Essen eine
wachsende Gemeinde sei. Die Ausweisung von Wohnflächen sei insbesondere für den
Zuzug von jungen Familien sehr wichtig.
Ratsfrau Eilers kritisiert grundsätzlich die
Ausweisung neuer Bauflächen. Zunächst solle der Rat ein Gesamtkonzept für die
zukünftige Entwicklung Bad Essens erstellen, um die Entwicklung von Gewerbe,
Wohnen und Leben in der Gemeinde zu steuern. Eine Entscheidung über die
Verwendung kostbarer Flächen bereits zum Beginn der Legislaturperiode halte sie
für falsch. Aus ihrer Sicht sollten auch die betroffenen Ortschaften
frühzeitiger in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden. Sie stellt
einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt die Nichtbefassung des
Antrages, um ihn zunächst zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzugeben.
Ratsherr Lippert verweist darauf, dass die Gemeinde
wachse und dass die Planungen zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich
Maschweg bereits im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes
„Teichwiesen“ aufgenommen worden seien. Die Ausweisung sei wichtig für die
weitere Entwicklung der Gemeinde.
Ratsherr Helms gibt zu bedenken, dass Projekte zur
Nachnutzung alter, leerstehender Gebäude in der Gemeinde bereits im
ILEK-Prozess angeschoben worden seien. Auch innerhalb der
Verbunddorferneuerungen sei dies ein Thema gewesen. Es müsse aber festgestellt
werden, dass der Wohnraumbedarf weit über die mit einer Nachnutzung verbundenen
Möglichkeiten hinausgingen.
Ratsherr Dr. Lücht berichtet, dass die Caritas für den
Bereich Osnabrück aktuell einen Resolutionsentwurf an die Kommunen versandt
habe, in dem auf die Notwendigkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
hingewiesen werde. Der Rat solle den anstehenden Beschluss zur Ausweisung neuer
Wohnbaugebiet deshalb zunächst zurückstellen und das Thema „Wohnraumbedarf“
zunächst grundlegend neu überdenken.
Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass die
Resolution der Caritas nicht bedeute, dass keine neuen Baugebiete mehr
ausgewiesen werden dürften. Wichtig sei der Mix an Angeboten. Für den Bereich
„Maschweg“ sei die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen. Das sei
wichtig für die weitere Entwicklung der Gemeinde und stehe nicht im Widerspruch
zu den Forderungen der Caritas.
Die Ratsvorsitzende stellt den Antrag auf
Nichtbefassung zur Abstimmung. Der Antrag wird mit zwei Ja-Stimmen und 29
Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen