Ausschussvorsitzender Ahrens eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die beratenden Ausschussmitglieder. Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

 

Herr Jens Fahrmeyer nimmt für die Ev.-luth. Kirchengemeinde Bad Essen an der Ausschusssitzung als beratendes Mitglied teil. Der Vorsitzende belehrt ihn über die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) und bittet ihn, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Er erhält als beratendes Mitglied eine Textausgabe des NKomVG. Anschließend verpflichtet der Vorsitzende ihn förmlich nach § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.