Sitzung: 23.02.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Ausbau der „Bahnhofstraße zwischen Maschweg
und den VLO Gleisen“
Der
Ausbau der „Bahnhofstraße zwischen Maschweg und den VLO Gleisen“ in Wittlage
musste im Dezember 2016 durch die Firma Dieckmann aus Osnabrück unterbrochen
werden. Aufgrund des Wintereinbruchs konnten bis dahin zwar alle
Asphaltflächen, aber noch nicht die Gesamtmaßnahme abgeschlossen werden. In
mehreren Anläufen wurden die Arbeiten mittlerweile wieder aufgenommen, so dass
auch die Kreuzungsbereiche mit Pflaster fertiggestellt werden konnten. Zu den
noch anstehenden Restarbeiten gehört nun die Fertigstellung der Bushaltestellen
und Angleichung der letzten Zufahrten. Sofern die Witterung offen bleibt, wird
mit einem Abschluss der Arbeiten Anfang März gerechnet.
3.2: Ausbau der Erschließungsstraße „Bühenkamp“
in Lintorf
Im
vergangenen Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen am 01.12.2016 wurde durch
das Ingenieurbüro für Tiefbauwesen aus Osnabrück der geplante Ausbau der
Erschließungsstraße „Bühenkamp“ vorgestellt. Nach weiteren
Abstimmungsgesprächen und kleineren Veränderungen ist nun für die nächste
Woche, am 02.03.2017, die Anliegerversammlung in der Aula der Grundschule in
Lintorf vorgesehen. Es ist geplant, über die notwendigen Maßnahmen zur
Neuverlegung der Wasserleitung des Wasserverbandes Wittlage und den in diesem
Zusammenhang notwendigen erneuten Ausbau der Straße vorzutragen. Aufgrund der
verschiedenen Nutzungen auf der Straße am „Bühenkamp“ und der erheblichen
Grundstücksflächen der Gemeinde Bad Essen wird sich der notwendige
Anliegerbeitrag in Bezug auf ähnliche Bauvorhaben moderat gestalten.
3.3: Holzfußgängerbrücke über der „Bergstraße“ (L
84)
Nachdem
im März die Holzfußgängerbrücke über der „Bergstraße“ (L 84) durch einen Lkw so
stark beschädigt wurde, dass sie ersetzt werden musste, wurde vom Büro Unland
und Ehlers eine entsprechende Ausschreibung zur Erneuerung des Brückenüberbaus
veröffentlicht. Nach Abstimmung mit der Versicherung konnte der Auftrag an die
Firma Quappen aus Sögel erteilt werden. Nach Verzögerung in der Vorproduktion
durch eine sehr starke Auslastung der Firma erfolgte der Austausch im Januar
dieses Jahres. Mit Abnahme Anfang Februar konnte die endgültige Freigabe der
Brücke erfolgen. Der optische Eindruck zum bisherigen Brückenbauwerk ist
absolut identisch. In Bezug auf die Statik und den Korrosionsschutz haben sich
aber Veränderungen ergeben, die in das aktuelle Bauwerk eingeflossen sind. Nach
Vorlage der Schlussrechnung und deren Überprüfung steht nun noch die Abrechnung
mit der Versicherung des Schadenverursachers aus.
3.4: Sitzblütenbeleuchtung an der Marina
Im
vergangenen Jahr wurden die Sitzblüten an der Marina neu installiert und sehr
gut angenommen. Mit einer kreisrunden Beleuchtung unter den Sitzen sollen diese
in den Abendstunden beleuchtet werden. Hierzu wurde im vergangenen Jahr die
notwendige Beleuchtung bestellt und die Planungen zum Anschluss der Beleuchtung
und dessen Montage abgestimmt. Firma Boymann, die auch die Platzfläche
hergestellt hat, hat mittlerweile die Pflasterarbeiten soweit hergestellt, dass
die Beleuchtung eingebaut werden konnte. Hierzu war es erforderlich, die
Sitzblüten zu entfernen und auf dem Bauhof zwischenzulagern. In den nächsten
Wochen ist nun vorgesehen, die verbleibenden Pflasterarbeiten abzuschließen.
Hiernach können die Sitzblüten wieder montiert und genutzt werden.
3.5: Baumfällarbeiten im Bereich des Kurparks
Die
Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Flächen obliegt der Gemeinde Bad
Essen. Dieses trifft nach aktueller Rechtsprechung auch immer mehr für Bereiche
zu, die bisher eher vernachlässigt wurden. So werden von den Gemeinden deutlich
mehr Sicherungsmaßnahmen in Waldgebieten erwartet, als es früher der Fall
gewesen ist. Dieses gelte insbesondere für Waldbereiche, in denen öffentliche
Wege und Wanderwege Dritte besonders einladen würden, sich aufzuhalten. Dieses
trifft auch für den Waldrand am Sole- und Kurpark zu. In den vergangenen Wochen
wurden aus diesem Grund diese Bereiche durch einen zertifizierten
Baumkontrolleur begangen. Zwischen dem Konzertplatz in den Waldkuranlagen und
dem Kubikus sind rd. 320 Bäume kontrolliert worden. Bei ca. 30 Bäumen hat der
Gutachter eine Fällung empfohlen. Diese Bäume wurden mittlerweile markiert und
stehen im Bereich des Mühlenteiches sowie des Kubikus und der Himmelsterrasse.
Eine entsprechende Fällung mit Information an die Presse wurde durch die Sole-
und Kurpark Bad Essen GmbH beauftragt.
3.6: Dialogprozess zur B 65 Ortsumgehung Bad
Essen/Wehrendorf
Am
11.01.2017 fand beim Landkreis Osnabrück ein weiteres Gespräch mit Vertretern
von Behörden und Bürgerinitiativen zum Dialogprozess B 65 Ortsumgehung Bad
Essen/Wehrendorf statt. Nach Mitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr ist per Erlass eine erste Reihung der Projekte
vorgenommen worden, die der Deutsche Bundestag in den neuen Bedarfsplan
aufgenommen hat.
Höchste
Priorität hätten alle Autobahnprojekte. In der zweiten Kategorie befinden sich
Bundesstraßenprojekte, die bereits in der Planung sind. In der dritten Gruppe
befinden sich alle weiteren Bundesstraßenprojekte ohne begonnene Planung, wie
auch die B 65 Ortsumgehung Bad Essen/Wehrendorf. Diese dritte Gruppe unterteilt
sich wiederum in vier Untergruppen, die wie folgt zu beurteilen sind.
In
der ersten Gruppe kann ab sofort mit den Planungen begonnen werden. In der
zweiten Gruppe ab 2019, in der dritten ab 2022 und in der vierten Gruppe erst
ab 2025. Das Projekt B 65 Ortsumgehung Bad Essen/Wehrendorf fällt in die
Unterkategorie drei, so dass hier mit Planungen frühestens ab 2022 begonnen
werden darf.
Innerhalb
des Dialogprozesses wurde vom Ingenieurbüro SHP aus Hannover das im Jahre 2012
erstellte Verkehrsprojekt für den Wittlager Raum vorgestellt. Bei der
Vorstellung wurde deutlich, dass einige sinnvolle Verbesserungen bereits
durchgeführt werden konnten.
Während
der Besprechung wurde festgelegt, dass innerhalb des Dialogprozesses zur B 65
unter Federführung des Landkreises Osnabrück eine Planungswerkstatt an einem
Wochenende eingerichtet werden soll. Ziel solle es sein, mit kleinen
Veränderungen punktuell die B 65 zu verbessern. Verstärkt würde dabei der Bereich
Wehrendorf angesehen, aber auch andere Ortschaften sollen in der
Gesamtbetrachtung nicht außen vor bleiben. Ein entsprechender Termin wird
aktuell vereinbart.
Des
Weiteren wurde angeregt, die im Jahre 2012 entstandene Verkehrsuntersuchung für
den Wittlager Raum im ILEK-Prozess gegebenenfalls neu aufzugreifen und weiter
zu entwickeln. Hierbei soll der Schwerpunkt nicht bei baulichen, sondern bei
verkehrslenkenden Maßnahmen liegen.
In
der vergangenen Lenkungsgruppensitzung des ILEK-Prozesses wurde diese Thematik
angesprochen, aber zeitlich zurückgestellt. Aus Sicht der Gemeinden
Ostercappeln und Bohmte solle zunächst die Planungswerkstatt zur B 65
abgewartet und dann neu diskutiert werden, ob eine weitere Überarbeitung
angegangen werden soll.
3.7: Wirtschaftswegekonzept im Wittlager Land
Aktuell
finden in der Gemeinde Bad Essen die Bürgerinformationsveranstaltungen zum
Wirtschaftswegekonzept im Wittlager Raum statt. In insgesamt fünf
Veranstaltungen jeweils im Dorfgemeinschaftshaus in Rabber werden den Bürgern
in den einzelnen Ortsteilen das durch die Ge-Komm aus Melle erarbeitete
Wirtschaftswegekonzept vorgestellt. Nach bisher absolvierten vier
Veranstaltungen kann festgehalten werden, dass das Interesse insbesondere bei
der Landwirtschaft von Veranstaltung zu Veranstaltung größer geworden ist und
auch die eingeforderten Rückmeldungen über das digitale Bürgerdialogverfahren
gut angelaufen sind. Vielfach muss in den Veranstaltungen noch einmal darauf
hingewiesen werden, dass es sich um eine konzeptionelle Ausarbeitung handelt,
die für die nächsten 25 bis 30 Jahre einen Umgang mit den einzelnen
Wegeabschnitten festlegen soll und es sich nicht um ein Ausbauprogramm handelt,
das umgehend umgesetzt wird.
Die
letzte Veranstaltung findet am 28.02.2017 statt. Bis Ende März besteht dann
noch die Möglichkeit, sich zum Konzept zu äußern. Hiernach werden die
Rückmeldungen ausgewertet und so aufbereitet, dass sich eine politische
Diskussion anschließen kann. Je nach Bearbeitungsstand soll zur nächsten
Fachausschusssitzung am 27.04.2017 zumindest ein Sachstandsbericht hierzu
abgegeben werden.
3.8: Breitbandausbau im Landkreis Osnabrück
Gemeinsam
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird der Landkreis Osnabrück den
Breitbandausbau weiter vorantreiben. Dafür wird die Infrastrukturgesellschaft
des Landkreises, die TELKOS, in diesem und nächsten Jahr insbesondere im
ländlichen Bereich Leerrohre mit Glasfaserleitung verlegen. Innerhalb einer
Providerausschreibung konnte nun der Betreiber der Infrastruktur mit der Firma
innogy telnet, eine 100%ige Tochter der RWE, gefunden werden. Nach jetzt
anstehender notwendiger Ausschreibung der Tiefbauarbeiten ist ab Mitte dieses
Jahres mit ersten Baumaßnahmen zu rechnen. In der Gemeinde Bad Essen sind
insgesamt 15 Kabelnetzverzweiger für den Ausbau vorgesehen. Zudem soll das
Gewerbe- und Industriegebiet „Senfdamm“ einen Glasfaseranschluss erhalten. Von
der Gemeinde Bad Essen wird hierfür ein Kostenanteil von rd. 405.000,00 €,
aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zur Höhe von 135.000,00 €,
erwartet. Diese Mittel sind auch dem aktuellen Haushaltsplan zu entnehmen.
Der
vorgesehene Ausbau findet in Bereichen statt, die grundsätzlich stark
unterversorgt sind. Bereiche, die zukünftig durch andere Firmen ausgebaut
werden, dürfen durch die TELKOS nicht ausgebaut werden. Eine genaue Liste der
Kabelnetzverzweiger-Standorte liegt der Verwaltung vor.
3.9: Netzentwicklungsplan 2030
Mit
Schreiben vom 08.02.2017 teilte der Landkreis Osnabrück der Gemeinde mit, dass
die verschiedenen Übertragungsnetzbetreiber die Entwürfe des
Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplanes
2030 (O-NEP) veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben haben. Da
der Landkreis Osnabrück durch verschiedene Leitungsplanungen betroffen ist,
besteht für die einzelnen Kommunen die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern.
Die
Gemeinde Bad Essen ist nach dem Netzentwicklungsplan 2030 mit insgesamt drei
Maßnahmen betroffen. Mit der Netzverstärkungsmaßnahme zum Ausbau der Strecke
Wehrendorf nach St. Hülfe wurde die Gemeinde in den Planungsprozess mit
einbezogen. Der Umsetzungsstand dieses Projektes ist kurz vor der Genehmigung
des Planfeststellungsverfahrens.
Die
zweite Maßnahme betrifft die Strecke Lüstringen – Wehrendorf. Bereits vor rd.
1½ Jahren wurde hier der Planungsprozess zum Genehmigungsverfahren angeschoben.
Innerhalb dieses Streckenabschnittes besteht die Möglichkeit, die bestehende
Freileitung auf gleicher Trasse auch unterirdisch zu verlegen. Hier ist das weitere
Verfahren abzuwarten.
Eine
dritte Maßnahme betrifft die Strecke Landesbergen – Wehrendorf. Bei dieser
Maßnahme soll die bestehende 110 kV-Leitung in eine 380 kV-Leitung umgewandelt
werden. Von der Leitungstrasse von Wehrendorf Richtung Norden nach Bohmte ist
die Gemeinde Bad Essen nur gering betroffen. Insofern ist hier der Beginn eines
Planungsprozesses abzuwarten.
3.10: Änderung der Annahmezeiten am Grünabfallsammelplatz
in Wittlage
Mit
Schreiben vom 15.12.2016 wurden die Gemeinden im Landkreis Osnabrück von der
AWIGO informiert, dass sich die Anlieferungszeiten an den
Grünabfallsammelplätzen künftig ändern. So werden zukünftig in den Monaten März
bis Oktober am Montag, Mittwoch und Freitag Öffnungszeiten von 14 bis 18 Uhr
und am Samstag von 9 bis 15 Uhr angeboten. In der Winterperiode verringern sich
die Öffnungszeiten auf jeden zweiten Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr.
Bisher
bestand die Regelung, dass die Gemeinde Bad Essen mit ihrem eigenen Schlüssel
zu jeder Zeit Grünabfall anliefern konnte. Zudem war es auch für die
beauftragten Firmen der Gemeinde Bad Essen, der BIW oder der Firma Boymann, in
Absprache mit dem Bauhof möglich, Grünabfall täglich anzuliefern. Hierbei
wurden die Mengen selbst erfasst und dem Mitarbeiter der AWIGO übergeben. Mit
der Neuregelung soll eine Anlieferung ohne Festhalten von Mengen oder der
Qualität unterbunden werden.
Aus
Sicht der Gemeinde Bad Essen kann diese Regelung nicht mitgetragen werden. Eine
Einschränkung der Anlieferungszeiten ist in den Arbeitsprozess nicht zu
integrieren. Aus diesem Grund wird aktuell überlegt, die Grünabfallentsorgung
selbst zu organisieren. Auf Grund von Berichten aus anderen Kommunen wird das
Problem dort sehr ähnlich gesehen.
Innerhalb
der letzten Bürgermeisterversammlung wurden das Thema und die Unzufriedenheit
vorgetragen, jedoch an der neuen Konzeptstruktur festgehalten.
Ausschussvorsitzender
Helms stellt den Bericht zur Diskussion.
Zu
3.2:
Ausschussvorsitzender
Helms schlägt vor, das Beet im Bereich des Gebäudes Bühenkamp 12 zu entfernen,
um den Gehweg zu verbreitern. Herr Pante erläutert, dass das bereits vorgesehen
sei. Die Straße erhalte dadurch ein durchgehendes Profil. Zusätzlich solle der
Bushaltestellenbereich nach Westen aufgeweitet werden.
Ausschussmitglied
van der Ahe weist nochmals auf Gefahren im Einmündungsbereich zur Straße „Am
Hallenbad“ hin. Die Kinder überqueren dort die Straße, um auf den
gegenüberliegenden Parkplatz zu gelangen. Hier wäre das Anlegen eines
Zebrastreifens oder einer Querungshilfe wünschenswert.
Zu
3.5:
Ratsmitglied
Eilers erkundigt sich, ob im Anschluss an die Fällarbeiten der Bäume im Kurpark
Nachpflanzungen vorgenommen werden. Nach Aussage von Herrn Pante ist das an
verschiedenen Stellen, z.B. im Bereich Kubikus, vorgesehen.
Zu
3.6:
Die
Ampelschaltungen der drei Ampeln im Bereich Wehrendorf und Bad Essen
(Wehrendorf, Im Felde und Langes Kreuz) ergänzen sich nach Aussage von
Ausschussmitglied Bühning nach wie vor nicht gut. Er bittet die Verwaltung
darum, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Ampel Im Felde optimiert und besser
an die beiden anderen Ampeln angepasst wird. Herr Pante erklärt, dass dem
Ordnungsamt die Problematik bereits bekannt sei.
Zu
3.8:
Ausschussvorsitzender
Helms fragt an, wo im Gemeindegebiet mit dem Breitbandausbau begonnen werde.
Herr Pante erklärt, dies sei nicht bekannt. Die Arbeiten beginnen Mitte 2017
und sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Zu
3.10:
Die
Einschränkung der Öffnungszeiten an den Grünabfallsammelplätzen des Landkreises
für gemeindliche Anlieferungen stößt seitens der Ausschussmitglieder auf
Unverständnis.