Sitzung: 23.02.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz folgende
Straßen und Wege mit Wirkung vom 01.01.2017 zu widmen:
Ortschaft
Eielstädt:
- Straßenflächen einschl. Wendehammer „An der
Marina“
Ortschaft
Harpenfeld
- Wegeverbindung von der „Essener Straße“ zum „Brückenweg“
(früher: Osnabrücker Straße) mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“
Das
Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen ist
entsprechend zu ergänzen und die Widmungen sind durch amtliche Bekanntmachung
zu veröffentlichen.
Herr Pante erläutert die Vorlage und berichtet, dass
das Straßenbestandverzeichnis der Gemeinde zurzeit überarbeitet werde und noch
ausstehende Widmungen nach dem Nieders. Straßengesetz (NStrG) vorzunehmen seien.
Aus diesem Grund werden in den kommenden Ausschusssitzungen weitere Vorlagen zu
diesem Thema folgen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den nachfolgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig