Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz folgende Straßen und Wege mit Wirkung vom 01.01.2017 zu widmen:

 

Ortschaft Eielstädt:

- Straßenflächen einschl. Wendehammer „An der Marina“

 

Ortschaft Harpenfeld

- Wegeverbindung von der „Essener Straße“ zum „Brückenweg“ (früher: Osnabrücker Straße) mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

 

Das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen ist entsprechend zu ergänzen und die Widmungen sind durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.


Herr Pante erläutert die Vorlage und berichtet, dass das Straßenbestandverzeichnis der Gemeinde zurzeit überarbeitet werde und noch ausstehende Widmungen nach dem Nieders. Straßengesetz (NStrG) vorzunehmen seien. Aus diesem Grund werden in den kommenden Ausschusssitzungen weitere Vorlagen zu diesem Thema folgen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den nachfolgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig