Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz folgende Straßen und Wege mit Wirkung vom 01.01.2017 zu widmen:

 

Ortschaft Bad Essen:

a)   Fritz-Reuter-Straße, Fritz-Reuter-Ring und Stichweg zum Kinderspielplatz (Stichweg mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“)

b)   Ahornweg einschl. Wendehammer und Parkstreifen

c)   Weg am Ärztehaus (östl. Teilstück mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“)

 

 

Ortschaft Eielstädt:

a)   Teilstück „Schulallee“

b)   Verbindungsweg zwischen Lindenstraße und Gräfin-Else-Weg mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

c)   Verbindungsweg Klusring-Klusweg  mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

Ortschaft Harpenfeld:

a)   Verlängerung „Am Wendebecken“

b)   Stichweg zu den Grundstücken „Himmelreich 18 und 18 A“

Ortschaft Hüsede:

a)   Stichstraßen „Am Wiesenrain“

b)   Zuwegung zum Festplatz

Ortschaft Rabber:

a)   Zuwegung zum Kinderspielplatz „In den Brüchen“ mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

Ortschaft Wehrendorf:

a)   Stichweg „Papenbreede“

b)   Verbindungsweg Am Kanal-Osnabrücker Straße mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

Ortschaft Wittlage:

a)   Verlängerung „Schulallee“

b)   Zuwegung zum Kinderspielplatz „Im Kamp“ mit Widmungsbeschränkung Nur Fußweg“

 

Das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen ist entsprechend zu ergänzen und die Widmungen sind durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.


Der Ausschuss stimmt der Vorlage zum Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen einstimmig zu.  


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig