Sitzung: 27.04.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz folgende
Straßen und Wege mit Wirkung vom 01.01.2017 zu widmen:
Ortschaft
Bad Essen:
a) Fritz-Reuter-Straße, Fritz-Reuter-Ring und
Stichweg zum Kinderspielplatz (Stichweg mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“)
b) Ahornweg einschl. Wendehammer und
Parkstreifen
c) Weg am Ärztehaus (östl. Teilstück mit
Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“)
Ortschaft
Eielstädt:
a) Teilstück „Schulallee“
b) Verbindungsweg zwischen Lindenstraße und
Gräfin-Else-Weg mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“
c) Verbindungsweg Klusring-Klusweg mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“
Ortschaft
Harpenfeld:
a) Verlängerung „Am Wendebecken“
b) Stichweg zu den Grundstücken „Himmelreich 18
und 18 A“
Ortschaft
Hüsede:
a) Stichstraßen „Am Wiesenrain“
b) Zuwegung zum Festplatz
Ortschaft
Rabber:
a) Zuwegung zum Kinderspielplatz „In den
Brüchen“ mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“
Ortschaft
Wehrendorf:
a) Stichweg „Papenbreede“
b) Verbindungsweg Am Kanal-Osnabrücker Straße
mit Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“
Ortschaft
Wittlage:
a) Verlängerung „Schulallee“
b) Zuwegung zum Kinderspielplatz „Im Kamp“ mit
Widmungsbeschränkung Nur Fußweg“
Das
Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen ist
entsprechend zu ergänzen und die Widmungen sind durch amtliche Bekanntmachung
zu veröffentlichen.
Der
Ausschuss stimmt der Vorlage zum Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und
sonstige öffentliche Straßen einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig