Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. den Entwurf für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Essen in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Empterweg“, Bad Essen, 3. Änderung, in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Nach kurzer Einführung begrüßt der Vorsitzende Herrn Grunwald von der Ingenieurplanung aus Wallenhorst. Herr Grundwald stellt die Details des Bebauungsplanes anhand von Luftbildern vor. Auf dem Gelände des Alten Berghauses sollen vier neue Bauvorhaben als Ein-/ Zweifamilienhausbebauung entstehen können. Herr Grundwald trägt vor, dass im Wesentlichen keine Bedenken in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, sowie in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt sind. Die Stellungnahmen des Landkreises werden ausführlich vorgetragen. Herr Grunwald teilt mit, dass bei einer möglichen Beseitigung von Bäumen und Gehölzen die Brut- und Setzzeit beachtet wird. Darüber hinaus sind die fehlenden 4.515 Werteinheiten als Ausgleich bis zum Satzungsbeschluss nachzuweisen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Lücht erklärt Herr Pante, warum der als Abkürzung genutzte Fußweg über das Gelände des Alten Berghauses nicht im Bebauungsplan als Fußweg festgesetzt wurde. Der Eselsweg ist in gutem Zustand und kein unzumutbarer Umweg.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Frau Matthey, ob Gastronomie möglich ist (Kiosk) stellt Herr Grunwald fest, dass das auch im Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist.

 

 Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Grunwald von der IPW. 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig