Sitzung: 31.05.2017 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt folgenden Punkten
zu:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen
gGmbH zum 31. Dezember 2016 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung
gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2016 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 1.032.137,40 € gezahlt hat.
3. Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 15.234,19 €
aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.
4. Der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
5. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138
NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Die R+K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der
Höhe, sei mit der Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 beauftragt
worden. Es sei festgestellt worden, dass die Gesellschaft wirtschaftlich
geführt werde. Herr Meyer verweist auf den der Vorlage beigefügten
Bestätigungsvermerk.
Herr Meyer
teilt mit, dass das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von
15.234,19 € abschließt. Grund für den Fehlbetrag sei, dass die im Haushaltsjahr
2016 gezahlten Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung zu niedrig
bemessen waren. Dies wiederum sei die Folge von Vergütungsanpassungen für die
Mitarbeiter, die Nachzahlungen mit sich führten. Im Geschäftsjahr 2016 seien
Vorschüsse in Form eines Personalkostenzuschusses von insgesamt 1.032.137,40 €
gezahlt worden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig