Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Fortführung des Projektes „Sozialpädagogen an Schulen" an den Grundschulen Bad Essen und Wehrendorf im bisherigen Umfang zu. Die vertragliche Vereinbarung mit der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen Bad Essen und Wehrendorf wird bis zum 31. Juli 2019 fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 27.000 € für die Finanzierung dieser Vereinbarung sind in den Haushaltsplänen vorzusehen.

 

    

 


Das Projekt werde seit 2012 an den Grundschulen Lintorf und Bad Essen/Wehrendorf durchgeführt. Der Schwerpunkt dieses Projektes liege vor allem bei der Einzelfallbetreuung von Kindern und Familien. Nachdem die Finanzierung des Projektes an den Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen seitens des Landkreises Osnabrück aufgrund reduzierter Finanzmittel eingestellt worden sei, haben die gemeindlichen Gremien im Oktober 2013 und im November 2015 beschlossen, die Beschäftigung von Sozialpädagogen an den Grundschulen im bisherigen Umfang von insgesamt einer Stelle bis zum 31. Juli 2017 fortzuführen.

An der Grundschule Lintorf erfolge zwischenzeitlich die Beschäftigung der sozialpädagogischen Fachkraft mit einer halben Stelle in eigener Trägerschaft. An den Grundschulen Bad Essen/Wehrendorf hingegen sei die Sozialpädagogin als Mitarbeiterin der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH beschäftigt. Je halbe Stelle gewähre der Landkreis Osnabrück einen Zuschuss von 6.000,00 €. Aufgrund des Beschlusses des Landkreises Osnabrück zur Fortführung des „Zuschusssystems für Sozialpädagogen an Schulen“, sei diese Förderung in Höhe von 12.000,00 € gesichert.

Die gesammelten positiven Erfahrungen zeigen, dass eine Fortführung des Projektes wichtig sei. Auch seitens der Schulleitung werde betont, dass die Schulsozialarbeit eine wichtige Rolle einnehme. Aufgrund der erkennbaren Notwendigkeit spricht sich Herr Meyer für die weitere Förderung aus. Er schlägt vor, die Fortführung im bisherigen Umfang um zwei Jahre bis zum 31. Juli 2019 zu verlängern. Grund für die Verlängerung von zwei Jahren sei die zunehmende Förderung der Schulsozialarbeit seitens des Landes und der anstehende Wechsel in der Schulleitung. Die Aufwendungen für die vertraglichen Vereinbarungen mit der  Kinderhaus Wittlager Land gGmbH belaufen sich aufgrund gestiegener Personalkosten auf 27.000,00 € pro Jahr. Die Finanzierung erfolge einerseits durch den Zuschuss von 6.000,00 € und andererseits durch die kommunalen Mittel in Höhe von 21.000,00 €.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig