Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die unter lfd. Nr. 2132 in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen eingetragene Wegestrecke Gemarkung Lockhausen Flur 15 Flurstück 14/1 rückwirkend zum 01.05.2017 straßenrechtlich zu entwidmen.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern und die Einziehung durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.


Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig