10.1:  Bahnübergänge in der Gemeinde Bad Essen

Herr Pante berichtet, dass am 08.05.2017 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der VLO und des Landkreises Osnabrück zur zukünftigen Sicherung von verschiedenen Bahnübergängen in der Gemeinde Bad Essen stattgefunden habe. Vorgesehen sei die Aufgabe oder Änderung bzw. der Ausbau zur Sicherung der Bahnübergänge im Bereich Lintorf Richtung Preußisch Oldendorf.

 

a) Bahnübergang „An der Legge“, Lintorf

Nach Vorstellung der VLO soll der Bahnübergang „An der Legge“ geschlossen werden. Bei Aufgabe des Übergangs besteht keine Verbindung mehr zur Ortschaft Rabber an dieser Stelle. Da es in Lintorf weitere Übergänge, z.B. an der „Wiesenstraße“ gibt, ist es durchaus vorstellbar, diesen Übergang zu schließen. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, dass die zukünftige Situation planerisch dargestellt und wenn möglich, ein Wendebereich am Ende der Straße angelegt wird. Die nach dem Bahnübergang bis zur „Feldstraße“ bestehende Wegeparzelle könnte gegebenenfalls zurückgebaut und aufgegeben werden. Die Erschließung der ackerbaulich genutzten Grundstücke muss jedoch gesichert bleiben. Sobald hierzu eine Ausarbeitung vorliegt, soll die Ortschaft Stellung nehmen.

 

b) Bahnübergang „Wiesenstraße“

Der bereits bestehende Bahnübergang „Wiesenstraße“ ist nur durch Beschilderung gesichert. Aufgrund der örtlichen Situation soll an dieser Stelle eine Lichtzeichenanlage aufgestellt werden, die auch die einmündenden Straßen „Rohdenburgstraße“ und „Maschgarten“ absichert. Hierzu ist es erforderlich, beide Einmündungen breiter auszubauen. Die Verwaltung hält diese Maßnahme für sinnvoll und müsste sich an den Ausbaukosten in Höhe von 240.000 € zu einem Drittel beteiligen.

 

c) Bahnübergang „Lintorfer Straße“ (K405)

Die Sicherung des Bahnübergangs an der „Lintorfer Straße“ in der Gemarkung Hördinghausen wurde planerisch so aufbereitet, dass eine gefahrlose Abwicklung aller Verkehre möglich ist. In der Variante wird darauf abgestellt, dass der südliche Straßenast „Am Kirchwege“ nur noch für Fußgänger und Radfahrer geöffnet bleibt und der landwirtschaftlich genutzte Weg an der „Beekewand“ großzügig nach Westen verschoben wird. Verwaltungsseitig wird diese großzügige Verlegung abgelehnt. Das Ordnungsamt soll hierzu eine Variante mit Einbahnstraßen entwickeln, bei der eine großzügige Umlegung von Straßen vermieden wird. Vorstellbar wäre, dass in die „Beekewand“ nur von Süden aus, von der „Lintorfer Straße“ aus kommend, eingebogen werden darf und Holztransporter aus Norden kommend nur den „Dahlinghauser Schulweg“ Richtung Osten über die „Waldstraße“ zur Bundesstraße befahren dürfen. Hierdurch wird eine größere Umbaumaßnahme an der Lintorfer Straße vermieden. Zu beiden Varianten soll die Ortschaft Stellung nehmen.

 

d) Bahnübergang „Waldstraße“, Dahlinghausen

Der Bahnübergang an der „Waldstraße“ in Dahlinghausen ist aktuell nur durch Beschilderung gesichert. Da die Einsicht an diesem Bahnübergang sehr schlecht ist, soll hier eine Lichtzeichenanlage installiert werden. Diese beinhaltet auch eine Feldzufahrt nach Osten sowie die beiden Betriebszufahrten zur Firma Kesseböhmer nach Westen. Insbesondere die Zufahrt zur Firma Kesseböhmer südlich der Gleisstrecke soll zukünftig einen neuen Großparkplatz anbinden. Daher wird es hier erforderlich sein, die Straßenbreite entsprechend auszuweiten. Verwaltungsseitig wird eine Sicherung befürwortet, die ebenfalls rund 240.000 € kosten wird und an der sich die Gemeinde zu einem Drittel beteiligen muss.

 

e) Bahnübergang „Grenzweg“, Dahlinghausen

Der Bahnübergang am „Grenzweg“, Dahlinghausen, verbindet die Siedlungsstrukturen mit ackerbaulich genutzten Flächen im Süden. Aus Sicht der VLO könnte dieser Bahnübergang langfristig aufgegeben werden. Verwaltungsseitig wird dieses ebenfalls unkritisch gesehen, da die Siedlung mit einem relativ kurzen Stichweg gut an die B65 angeschlossen ist und die landwirtschaftlichen Verkehre bereits über die „Waldstraße“ die Flächen südlich des Gleiskörpers erreichen. Zu einer möglichen Aufgabe dieses Überweges soll die Ortschaft Dahlinghausen Stellung nehmen.

 

10.2:  Firma Argelith Bodenkeramik H. Bitter GmbH, Schledehauser Straße 133, Wehrendorf - Bodenabbau -

Ausschussmitglied Lippert berichtet über ungenehmigten Bodenabbau am Hang des Wiehengebirges im Landschaftsschutzgebiet oberhalb des Firmengeländes der Firma Argelith. Nach Aussage von Herrn Lippert wurde hier ohne Relevanz für eine mögliche Betriebserweiterung Landschaft und Natur zerstört. Zur Verdeutlichung legt er dem Ausschuss Fotos vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werden. Herr Lippert berichtet, dass morgen vor Ort ein Termin stattfinde, an dem Vertreter des Landkreises zur Beurteilung der Sachlage teilnehmen werden. Er selbst halte das Verhalten von Herrn Bitter für rücksichtslos, unglaubwürdig und kriminell.

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass dieses Vorgehen, sollte sich die Einschätzung von Herrn Lippert bestätigen, nicht zu akzeptieren und zu rechtfertigen sei. Hier müsse der Landkreis unter Mitwirkung der Gemeinde einschreiten und das Fehlverhalten ahnden.

 

10.3:  Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Hunte

Bezugnehmend auf die Präsentation von Frau Vörckel, Gewässerkoordinatorin beim Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen, fragt Ausschussmitglied Lippert nach dem Baubeginn der Maßnahmen an der Hunte im Bereich Linne. Herr Pante erläutert, dass es sich zunächst um die Planung handele und bisher kein konkreter Termin bekannt sei.

 

10.4:  Breitbandausbau

Ausschussmitglied Lange fragt nach dem aktuellen Sachstand zum Thema Breitbandausbau. Nach Aussage von Herrn Pante gibt es keinen genauen Termin zum Baubeginn. Zunächst wird ein Aufklärungsgespräch für die Kommunen mit dem Landkreis Osnabrück stattfinden, um zu klären, welche Maßnahmen wo und wann vorgesehen sind. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass eine Information zum aktuellen Verfahrensstand für die Öffentlichkeit, z.B. über die Presse, wünschenswert wäre.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.35 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.