Sitzung: 08.06.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
10.1: Bahnübergänge
in der Gemeinde Bad Essen
Herr
Pante berichtet, dass am 08.05.2017 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch
zwischen Vertretern der VLO und des Landkreises Osnabrück zur zukünftigen
Sicherung von verschiedenen Bahnübergängen in der Gemeinde Bad Essen stattgefunden
habe. Vorgesehen sei die Aufgabe oder Änderung bzw. der Ausbau zur Sicherung
der Bahnübergänge im Bereich Lintorf Richtung Preußisch Oldendorf.
a) Bahnübergang
„An der Legge“, Lintorf
Nach
Vorstellung der VLO soll der Bahnübergang „An der Legge“ geschlossen werden.
Bei Aufgabe des Übergangs besteht keine Verbindung mehr zur Ortschaft Rabber an
dieser Stelle. Da es in Lintorf weitere Übergänge, z.B. an der „Wiesenstraße“
gibt, ist es durchaus vorstellbar, diesen Übergang zu schließen.
Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, dass die zukünftige Situation
planerisch dargestellt und wenn möglich, ein Wendebereich am Ende der Straße
angelegt wird. Die nach dem Bahnübergang bis zur „Feldstraße“ bestehende
Wegeparzelle könnte gegebenenfalls zurückgebaut und aufgegeben werden. Die
Erschließung der ackerbaulich genutzten Grundstücke muss jedoch gesichert
bleiben. Sobald hierzu eine Ausarbeitung vorliegt, soll die Ortschaft Stellung
nehmen.
b) Bahnübergang
„Wiesenstraße“
Der
bereits bestehende Bahnübergang „Wiesenstraße“ ist nur durch Beschilderung
gesichert. Aufgrund der örtlichen Situation soll an dieser Stelle eine
Lichtzeichenanlage aufgestellt werden, die auch die einmündenden Straßen
„Rohdenburgstraße“ und „Maschgarten“ absichert. Hierzu ist es erforderlich,
beide Einmündungen breiter auszubauen. Die Verwaltung hält diese Maßnahme für
sinnvoll und müsste sich an den Ausbaukosten in Höhe von 240.000 € zu einem
Drittel beteiligen.
c) Bahnübergang
„Lintorfer Straße“ (K405)
Die
Sicherung des Bahnübergangs an der „Lintorfer Straße“ in der Gemarkung
Hördinghausen wurde planerisch so aufbereitet, dass eine gefahrlose Abwicklung
aller Verkehre möglich ist. In der Variante wird darauf abgestellt, dass der
südliche Straßenast „Am Kirchwege“ nur noch für Fußgänger und Radfahrer
geöffnet bleibt und der landwirtschaftlich genutzte Weg an der „Beekewand“
großzügig nach Westen verschoben wird. Verwaltungsseitig wird diese großzügige
Verlegung abgelehnt. Das Ordnungsamt soll hierzu eine Variante mit
Einbahnstraßen entwickeln, bei der eine großzügige Umlegung von Straßen
vermieden wird. Vorstellbar wäre, dass in die „Beekewand“ nur von Süden aus, von
der „Lintorfer Straße“ aus kommend, eingebogen werden darf und Holztransporter
aus Norden kommend nur den „Dahlinghauser Schulweg“ Richtung Osten über die
„Waldstraße“ zur Bundesstraße befahren dürfen. Hierdurch wird eine größere
Umbaumaßnahme an der Lintorfer Straße vermieden. Zu beiden Varianten soll die
Ortschaft Stellung nehmen.
d) Bahnübergang
„Waldstraße“, Dahlinghausen
Der
Bahnübergang an der „Waldstraße“ in Dahlinghausen ist aktuell nur durch
Beschilderung gesichert. Da die Einsicht an diesem Bahnübergang sehr schlecht
ist, soll hier eine Lichtzeichenanlage installiert werden. Diese beinhaltet
auch eine Feldzufahrt nach Osten sowie die beiden Betriebszufahrten zur Firma
Kesseböhmer nach Westen. Insbesondere die Zufahrt zur Firma Kesseböhmer südlich
der Gleisstrecke soll zukünftig einen neuen Großparkplatz anbinden. Daher wird
es hier erforderlich sein, die Straßenbreite entsprechend auszuweiten.
Verwaltungsseitig wird eine Sicherung befürwortet, die ebenfalls rund 240.000 €
kosten wird und an der sich die Gemeinde zu einem Drittel beteiligen muss.
e) Bahnübergang
„Grenzweg“, Dahlinghausen
Der
Bahnübergang am „Grenzweg“, Dahlinghausen, verbindet die Siedlungsstrukturen
mit ackerbaulich genutzten Flächen im Süden. Aus Sicht der VLO könnte dieser
Bahnübergang langfristig aufgegeben werden. Verwaltungsseitig wird dieses
ebenfalls unkritisch gesehen, da die Siedlung mit einem relativ kurzen Stichweg
gut an die B65 angeschlossen ist und die landwirtschaftlichen Verkehre bereits
über die „Waldstraße“ die Flächen südlich des Gleiskörpers erreichen. Zu einer
möglichen Aufgabe dieses Überweges soll die Ortschaft Dahlinghausen Stellung
nehmen.
10.2: Firma
Argelith Bodenkeramik H. Bitter GmbH, Schledehauser Straße 133, Wehrendorf -
Bodenabbau -
Ausschussmitglied Lippert berichtet über
ungenehmigten Bodenabbau am Hang des Wiehengebirges im Landschaftsschutzgebiet
oberhalb des Firmengeländes der Firma Argelith. Nach Aussage von Herrn Lippert
wurde hier ohne Relevanz für eine mögliche Betriebserweiterung Landschaft und
Natur zerstört. Zur Verdeutlichung legt er dem Ausschuss Fotos vor, die dem
Protokoll als Anlage beigefügt werden. Herr Lippert berichtet,
dass morgen vor Ort ein Termin stattfinde, an dem Vertreter des Landkreises zur
Beurteilung der Sachlage teilnehmen werden. Er selbst halte das Verhalten von
Herrn Bitter für rücksichtslos, unglaubwürdig und kriminell.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass dieses
Vorgehen, sollte sich die Einschätzung von Herrn Lippert bestätigen, nicht zu akzeptieren
und zu rechtfertigen sei. Hier müsse der Landkreis unter Mitwirkung der Gemeinde
einschreiten und das Fehlverhalten ahnden.
10.3: Maßnahmen
zum Hochwasserschutz an der Hunte
Bezugnehmend auf die Präsentation von Frau Vörckel,
Gewässerkoordinatorin beim Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, in der
letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen, fragt
Ausschussmitglied Lippert nach dem Baubeginn der Maßnahmen an der Hunte im
Bereich Linne. Herr Pante erläutert, dass es sich zunächst um die Planung
handele und bisher kein konkreter Termin bekannt sei.
10.4: Breitbandausbau
Ausschussmitglied Lange fragt nach dem aktuellen
Sachstand zum Thema Breitbandausbau. Nach Aussage von Herrn Pante gibt es
keinen genauen Termin zum Baubeginn. Zunächst wird ein Aufklärungsgespräch für die
Kommunen mit dem Landkreis Osnabrück stattfinden, um zu klären, welche
Maßnahmen wo und wann vorgesehen sind. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass
eine Information zum aktuellen Verfahrensstand für die Öffentlichkeit, z.B.
über die Presse, wünschenswert wäre.
Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen
vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.35 Uhr. Er
verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche
Sitzung.