Herr Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

3.1: Barfußpfad des Kneippvereins Bad Essen

Wie bereits berichtet, plane der Kneippverein Bad Essen e.V. aus eigenen Mitteln die Errichtung eines Barfußpfades im Sole- und Kurpark. Als Standort sei die Fläche des ehemaligen Hallenbades, östlich des NZN und südlich des Parkplatzes ausgesucht worden, auf der bereits schon die Partnerschaukel errichtet worden sei. Erste Planungen seien erstellt worden und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die betreffende Fläche liege im Eigentum der Dr. Becker Gruppe und sei von der Gemeinde Bad Essen angepachtet worden. Das Pachtverhältnis laufe zunächst noch knapp zehn Jahre und verlängere sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einem Vertragspartner gekündigt werde.

 

Der Kneippverein wünsche sich eine Absicherung für den Fall, dass der Pachtvertrag beendet werde. Der Barfußpfad solle dann an einen neuen Ort versetzt werden. Die Verwaltung habe die Bereitschaft signalisiert, den Verein dabei im Bedarfsfall zu unterstützen, wenn dann feststellbar sei, dass der Barfußpfad sich gut etabliert habe und die gemeindlichen Gremien eine Verlagerung befürworten.  

 

Die Pflege und Unterhaltung des Barfußparkes obliege dem Kneippverein. Die Gemeinde werde sich in einer entsprechenden Vereinbarung das Recht vorbehalten, den Barfußpark zu entfernen, wenn die Pflege nicht gewährleistet werden sollte.

 

3.2: Betrieb Prof. Dr. Wiechmann

Das Wittlager Kreisblatt habe über die Tätigkeiten des Unternehmens DW Lingual Systems von Herrn Prof. Dr. Wiechmann berichtet. In der Onlineausgabe sei dieser Bericht von einem Leser u.a. mit der Aussage kommentiert worden, dass Herr Prof. Dr. Wiechmann sich seine eigenen Regeln mache und der Gemeinderat nur zuschaue. Der Kommentator beziehe sich dabei u.a. auf den Parkplatz an der Wittekindstraße.

 

Herr Meyer nimmt diese Äußerung zum Anlass, nochmals auf die in 2014 mit Herrn Prof. Dr. Wiechmann getroffenen Vereinbarungen hinzuweisen. Die Gemeinde habe mit ihm eine Nachbarschaftsvereinbarung getroffen, in der sie sich dazu verpflichte, den Sole- und Kurpark im Bereich nördlich des Wohnhauses Dr. Wiechmann in seinem Charakter zu erhalten. Im Gegenzug habe sich Herr Dr. Wiechmann dazu verpflichtet, den Parkplatz an der Wittekindstraße herzustellen und kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde trage die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz. Größere Reparaturen müssten durch den Eigentümer vorgenommen werden. Der Vertrag habe eine Laufzeit von 30 Jahren (bis 2044), mit der Option auf Verlängerung um weitere zehn Jahre. Aus Sicht der Gemeinde sei diese vertragliche Regelung als absolut vorteilhaft zu werten.

 

Herr Lüke setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.3: RuheForst Schloss Hünnefeld-Bad Essen

Der RuheForst habe am 02.02.2017 seinen Betrieb aufgenommen. Die bisherigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung würden durchweg positiv ausgefallen. Dieser Eindruck sei auch durch die Landwirtschaftskammer bestätigt worden. Bis Ende Mai 2017 seien insgesamt 20 Bestattungen im RuheForst erfolgt. Zudem seien 24 Nutzungsverträge für Familienbiotope (ganze Bäume) und 29 Nutzungsverträge für Gemeinschaftsbiotope (in der Regel ein bis zwei Grabstellen) verkauft worden. Der erkennbare hohe Anteil an Vorsorgeverträgen sei für den Betriebsbeginn eines RuheForstes typisch.

 

3.4: ÖPNV

Am 22.03.2017 habe eine Besprechung mit Vertretern der VOS-Nordost stattgefunden, die verschiedene Konzepte zur Neugestaltung des Busverkehrs in der Gemeinde Bad Essen vorgestellt habe. Die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Öffentlichkeit diskutierte Möglichkeit einer Schnellbusverbindung zwischen Osnabrück und Bad Essen sei in diesen Konzepten noch nicht enthalten gewesen. Die Beteiligten seien sich darüber einig gewesen, dass die VOS Nordost zunächst das Gespräch mit der PLANOS suchen solle, um ihre Konzepte im eigenen Hause abzustimmen. Anschließend sei ein weiterer Gesprächstermin geplant. Bis zum heutigen Tage habe das Abstimmungsgespräch zwischen PLANOS und VOS nicht stattgefunden.

 

 

3.5: Fremdenverkehrsbeitrag

Mit der seit 01.04.2017 gültigen Neufassung des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) habe es auch Veränderungen für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen gegeben. Nicht zuletzt aufgrund einer Änderung der Begrifflichkeiten (Kurbeitrag = Gästebeitrag; Fremdenverkehrsbeitrag = Tourismusbeitrag) müsse die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Bad Essen angepasst werden. Dies sei für den Herbst 2017 vorgesehen.

 

3.6: Sozialbestattungen

Im Nachgang zum Verwaltungsbericht der vergangenen Ausschusssitzung teilt Herr Lüke mit, dass es in der Gemeinde Bad Essen im Jahr 2016 insgesamt vier sog. Sozialbestattungen gegeben habe. Dabei handelt es sich um Bestattungen, für die kein Bestattungspflichtiger nach dem Bestattungsgesetz ausfindig gemacht werden konnte. In diesem Fall werde die Bestattung durch das örtliche Ordnungsamt vorgenommen. Die Kosten trage die Kommune.

 

Frau Ludzay setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.7: Aktuelles aus der Tourist-Information

Frau Ludzay geht auf den Verlauf der „Culinaria“ ein und gibt einen Ausblick auf weitere Veranstaltungen im Sommer 2017. Hierzu verteilt sie verschiedene Flyer und Broschüren.

 

Sie weist darauf hin, dass die FH Westküste in den kommenden Wochen eine Telefonbefragung zum Thema „Lebensqualität“ unter Bürgerinnen und Bürgern Bad Essen durchführen werden. Bad Essen sei als Cittaslow-Standort ausgewählt worden. Die Befragung erfolge für die Kommune kostenlos.