Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2016 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.   Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2016 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.032.137,40 € gezahlt hat.

3.   Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 15.234,19 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.

4.   Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

5.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

  

 


Ratsherr Kirstein-Bloem erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag von 15.234,19 € abschließe. Dabei habe die Gemeinde Bad Essen im Jahr 2016 Vorschüsse auf die zu erwartenden Verluste im Umfang von 1.032.137,46 € geleistet.

 

Ratsherr Drengk weist auf den Gesamtzuschuss des Jahres 2016 in Höhe von ca. 1,05 Mio. € hin und prognostiziert, dass hier in den kommenden Jahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen sei. Insgesamt weise der Bereich der Kinderbetreuung eine große finanzielle Abhängigkeit von Zuschüssen der Gemeinde, des Landkreises sowie von Bund und Land auf. Diese Zuschüsse seien als gute Investitionsförderung anzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig