Sitzung: 22.06.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen
gGmbH zum 31. Dezember 2016 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung
gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2016 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 1.032.137,40 € gezahlt hat.
3. Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 15.234,19 €
aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.
4. Der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
5. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138
NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Kirstein-Bloem erläutert den Sachverhalt und
weist darauf hin, dass das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag von
15.234,19 € abschließe. Dabei habe die Gemeinde Bad Essen im Jahr 2016
Vorschüsse auf die zu erwartenden Verluste im Umfang von 1.032.137,46 €
geleistet.
Ratsherr Drengk weist auf den Gesamtzuschuss des
Jahres 2016 in Höhe von ca. 1,05 Mio. € hin und prognostiziert, dass hier in
den kommenden Jahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen sei. Insgesamt weise
der Bereich der Kinderbetreuung eine große finanzielle Abhängigkeit von
Zuschüssen der Gemeinde, des Landkreises sowie von Bund und Land auf. Diese
Zuschüsse seien als gute Investitionsförderung anzusehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig