Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lockhausen wie folgt zu behandeln:

 

1.    Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 17.05.2017

2.    Landkreis Osnabrück vom 16.05.2017

3.    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 11.05.2017

4.    Westnetz GmbH, Osnabrück vom 16.05.2017

 

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

  1. die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung.

 

  1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 76 „Südlich Kampstraße“, Lockhausen, wie folgt zu behandeln:

 

1.    1. Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 17.05.2017

2.    Landkreis Osnabrück vom 16.05.2017

3.    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 11.05.2017

Westnetz GmbH, Osnabrück vom 16.05.2017

 

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

4.   den Bebauungsplan Nr. 76 „Südlich Kampstraße“, Lockhausen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen, sowie in der vorgelegten Fassung als Satzung.    

 


Ratsherr Helms erläutert den Sacherhalt. Er verweist auf das Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Osnabrück, wonach die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin zunehmen werde. Dies werde durch die stetige Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Bad Essen bestätigt. Leider stünde eine Vielzahl der vorhandenen Baulücken in den einzelnen Ortschaften für eine Bebauung oftmals nicht zur Verfügung. Die Verfahrenskosten für die Bauleitplanung würden durch den Vorhabenträger getragen. Der entsprechende Beschluss dazu werde unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt beraten. Die geplante Bebauung der betreffenden Fläche erfolge in Anlehnung an die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft. Die Art und Weise der zulässigen Bebauung sei im Fachausschuss wiederholt und ausgiebig beraten worden. Mit dem jetzt vorliegenden Plan sei hier ein guter Kompromiss gefunden worden, der auch von der Ortschaft Lockhausen mitgetragen werde.

 

Ratsherr Lippert bekräftigt, dass mit dem jetzt anstehenden Beschluss die Eigenentwicklung der Ortschaft Lockhausen gestärkt werden solle. Das geplante Baugebiet passe sich in die vorhandenen Strukturen ein.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig, bei einer Enthaltung