Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem vorliegenden
Vertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH über den Betrieb der
Kindergartengruppen und Krippengruppen in den Räumlichkeiten des Hauses
Sonnenwinkel auf dem Essenerberg grundsätzlich zu.
Der Natur- und
Erlebniskindergarten werde seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 im Haus
Sonnenwinkel betrieben. Mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Bad Essen vom 10.
Dezember 2015 habe die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH die
Trägerschaft des Kindergartenbetriebes zum 01. Januar 2016 übernommen. Neben
der bereits bestehenden Kindergartengruppe sei zusätzlich zum 01. Februar 2016
eine zweigruppige Krippe eingerichtet worden.
Die
Finanzierung der Einrichtung erfolge, gemäß dem zwischen der Gemeinde Bad Essen
und der Gesellschaft geschlossenen Trägervertrag, auf Grundlage einer
Bezuschussung pro tatsächlich belegtem Platz. Ende 2016 sei seitens der
Gesellschaft die Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe beantragt worden.
Nach Beratungen in den gemeindlichen Gremien habe die Gemeinde Bad Essen diesem
Antrag zugestimmt. Aufgrund dieser Veränderungen sei eine Neuregelung des
Trägervertrages erforderlich.
Der
Trägervertrag sei hinsichtlich der vertraglichen Inhalte identisch mit dem
Trägervertrag des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche. Es seien nur verschiedene
Formulierungen und Formate verwendet worden. So seien beide Träger zur Einhaltung
der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Des Weiteren erfolgen Veränderungen,
wie zum Beispiel die Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe oder die
Reduzierung/Ausweitung der Betreuungszeiten, nur in einvernehmlicher Abstimmung
mit der Gemeinde Bad Essen.
Vorgesehene
Veränderungen bzw. Anpassungen, wie zum Beispiel die Einstellung von
zusätzlichem Personal, liegen in der finanziellen Verantwortung des Trägers. Es
entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinde Bad
Essen. Die Elternbeiträge werden durch die Träger einheitlich erhoben und
richten sich nach der Kindergartensatzung der Gemeinde Bad Essen. Somit werde
gewährleistet, dass die Eltern finanziell gleichgestellt sind.
Hinsichtlich
der Platzvergabe bestehe Gleichrangigkeit zwischen den aufzunehmenden Kindern.
Sie seien ohne Rücksicht auf die Nationalität, die Konfession und die soziale
Herkunft in den Kindertagesstätten aufzunehmen. Die Aufnahme gemeindefremder
Kinder erfolge nur mit Zustimmung der Gemeinde Bad Essen.
Die
Finanzierung der Kindertagesstätten erfolge auf Grundlage einer Bezuschussung
pro tatsächlich belegtem Platz. Bei dieser Form der Bezuschussung werden die
tatsächlichen Kosten durch die maßgebenden Plätze geteilt. Bei einer
entsprechenden Belegung von 23 Kindergartenplätzen bzw. von 12 Krippenplätzen
sei so eine Vollkostenfinanzierung gewährleistet. Bei der Aufnahme von 25
Kindern im Kindergarten oder 15 Kindern in der Krippe sei es möglich, dass die
Träger zusätzliche Zuschüsse erwirtschaften können. Diese werden wiederum zur
Bildung von Rücklagen oder zur Durchführung von bestimmten Maßnahmen genutzt.
Der
Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH beinhalte
neben dem Pro-Platz-Zuschuss in Höhe von 3.518,12 € eine Sachkostenpauschale
von 55.900,00 € für die Fixkosten. Die deutliche Erhöhung zur bisherigen
Sachkostenpauschale sei bedingt durch die Einrichtung der zweiten
Kindergartengruppe und die dadurch gestiegenen Aufwendungen.
Der Vertrag
werde auf unbestimmte Zeit mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH
geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig