Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem vorliegenden Vertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH über den Betrieb der Kindergartengruppen und Krippengruppen in den Räumlichkeiten des Hauses Sonnenwinkel auf dem Essenerberg grundsätzlich zu.

   

 


Der Natur- und Erlebniskindergarten werde seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 im Haus Sonnenwinkel betrieben. Mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Bad Essen vom 10. Dezember 2015 habe die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH die Trägerschaft des Kindergartenbetriebes zum 01. Januar 2016 übernommen. Neben der bereits bestehenden Kindergartengruppe sei zusätzlich zum 01. Februar 2016 eine zweigruppige Krippe eingerichtet worden.

Die Finanzierung der Einrichtung erfolge, gemäß dem zwischen der Gemeinde Bad Essen und der Gesellschaft geschlossenen Trägervertrag, auf Grundlage einer Bezuschussung pro tatsächlich belegtem Platz. Ende 2016 sei seitens der Gesellschaft die Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe beantragt worden. Nach Beratungen in den gemeindlichen Gremien habe die Gemeinde Bad Essen diesem Antrag zugestimmt. Aufgrund dieser Veränderungen sei eine Neuregelung des Trägervertrages erforderlich.

Der Trägervertrag sei hinsichtlich der vertraglichen Inhalte identisch mit dem Trägervertrag des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche. Es seien nur verschiedene Formulierungen und Formate verwendet worden. So seien beide Träger zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Des Weiteren erfolgen Veränderungen, wie zum Beispiel die Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe oder die Reduzierung/Ausweitung der Betreuungszeiten, nur in einvernehmlicher Abstimmung mit der Gemeinde Bad Essen.

Vorgesehene Veränderungen bzw. Anpassungen, wie zum Beispiel die Einstellung von zusätzlichem Personal, liegen in der finanziellen Verantwortung des Trägers. Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinde Bad Essen. Die Elternbeiträge werden durch die Träger einheitlich erhoben und richten sich nach der Kindergartensatzung der Gemeinde Bad Essen. Somit werde gewährleistet, dass die Eltern finanziell gleichgestellt sind.

Hinsichtlich der Platzvergabe bestehe Gleichrangigkeit zwischen den aufzunehmenden Kindern. Sie seien ohne Rücksicht auf die Nationalität, die Konfession und die soziale Herkunft in den Kindertagesstätten aufzunehmen. Die Aufnahme gemeindefremder Kinder erfolge nur mit Zustimmung der Gemeinde Bad Essen.

Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolge auf Grundlage einer Bezuschussung pro tatsächlich belegtem Platz. Bei dieser Form der Bezuschussung werden die tatsächlichen Kosten durch die maßgebenden Plätze geteilt. Bei einer entsprechenden Belegung von 23 Kindergartenplätzen bzw. von 12 Krippenplätzen sei so eine Vollkostenfinanzierung gewährleistet. Bei der Aufnahme von 25 Kindern im Kindergarten oder 15 Kindern in der Krippe sei es möglich, dass die Träger zusätzliche Zuschüsse erwirtschaften können. Diese werden wiederum zur Bildung von Rücklagen oder zur Durchführung von bestimmten Maßnahmen genutzt.

Der Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH beinhalte neben dem Pro-Platz-Zuschuss in Höhe von 3.518,12 € eine Sachkostenpauschale von 55.900,00 € für die Fixkosten. Die deutliche Erhöhung zur bisherigen Sachkostenpauschale sei bedingt durch die Einrichtung der zweiten Kindergartengruppe und die dadurch gestiegenen Aufwendungen.

Der Vertrag werde auf unbestimmte Zeit mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH geschlossen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig