Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem vorliegenden
Vertrag mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche über den Betrieb der
Kindergartengruppen und Krippengruppen in den Ev.-luth. Kindertagesstätten Bad
Essen und Wehrendorf grundsätzlich zu.
Die damaligen
Vereinbarungen mit dem Kirchenkreis haben eine Finanzierung der
Kindertagesstätten im Rahmen einer anteiligen Personalkostenbezuschussung in Höhe
von 53 % durch die Gemeinde vorgesehen. Die Umstellung der Finanzierung auf
eine Bezuschussung pro belegtem Platz sei 2011 erfolgt.
Im Jahr 2013
habe im Zuge der Kirchenkreisstrukturreform die Übertragung der Betreuung der Kindertagesstätten
vom Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Wittlage auf den Kindertagesstättenverbund des
Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche stattgefunden. Zeitgleich sei auch der
Trägervertrag seitens des Kirchenkreises Bramsche gekündigt worden. Seitdem
bestehe ein vertragloser Zustand.
Da die
Kindertagesstätten Bad Essen und Wehrendorf in Trägerschaft der Ev.-luth.
Kirche fester Bestandteil des Kinderbetreuungsangebotes der Gemeinde Bad Essen
seien, haben in den folgenden Jahren intensive Diskussionen zwischen der
Gemeinde und dem Kirchenkreis stattgefunden, mit dem Ziel, einen Trägervertrag
abzuschließen. Insbesondere hinsichtlich der Art der Bezuschussung habe es
unterschiedliche Auffassungen gegeben. Aufgrund von Fehlbeträgen in der
Vergangenheit habe sowohl der Kirchenkreis als auch die Landeskirche die
Bezuschussung pro tatsächlich belegtem Platz als bedenklich gesehen. Die
Gemeinde hingegen befürworte die Pro-Platz-Bezuschussung auf Grundlage des
sogenannten „Celler Modells“.
Inzwischen
bestehe auch seitens der Kirche Akzeptanz bezüglich der
Pro-Platz-Bezuschussung. Der Trägervertrag sei hinsichtlich der vertraglichen
Inhalte identisch mit dem Trägervertrag der Charly´s Kinderparadies
Sonnenwinkel gGmbH (vertragliche Gemeinsamkeiten siehe Tagesordnungspunkt 3.).
Der Pro-Platz-Zuschuss betrage 4.218,00
€ für die Kindertagesstätte Bad Essen. Dies liege daran, dass anders als beim
Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH eine Trennung
der Betriebs- und Sachkosten nicht erfolge, sondern sämtliche Kosten auf die
Plätze umgelegt werden.
Aufgrund von Engpässen
in der Personalverwaltung des Kirchenkreises Bramsche sei die Vorlage der
maßgebenden Zahlen für die Kindertagesstätte Wehrendorf noch nicht möglich
gewesen. Dies werde jedoch zeitnah nachgeholt. Des Weiteren sei im Vertrag eine
Deckelung für Fehlbeträge vorgesehen. Je Kindertagesstätte sei ein Fehlbetragsrisiko
von 30.000,00 €, insgesamt also 60.000,00 € im Jahr, festgelegt worden. Werde
der Betrag von 60.000,00 € pro Jahr überschnitten, so sei der darüber hinaus
gehende Fehlbetrag durch die Gemeinde auszugleichen.
Herr Meyer
teilt diesbezüglich mit, dass es in der Praxis nur wenige Fallkonstellationen
gebe, die dazu führen, dass ein Jahresfehlbetrag von 60.000,00 € erreicht
werde. Im Gegenzug seien Jahresüberschüsse von mehr als 60.000,00 € an die
Gemeinde zu erstatten. In den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Vertrages
verpflichte sich die Gemeinde, alle Fehlbeträge von mehr als 20.000,00 €
auszugleichen. Ebenfalls verpflichte sich die Gemeinde zur Abdeckung der in den
Jahren 2014 bis 2016 entstandenen Fehlbeträge in Höhe von 167.428,57 €. Die
Höhe der Fehlbeträge sei keine Überraschung. Grund sei die damals bewusst
geringe Bemessung des Zuschusses. So sei seinerzeit nur ein Betrag von 2.000,00
€ pro belegtem Platz gezahlt worden. Der Ausgleich der Fehlbeträge sei bereits
in den Haushaltsplanungen 2017 berücksichtigt worden.
Herr Meyer
teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Transparenz gegeben sei. Die
Fehlbeträge entsprechen den seitens des Kirchenkreises vorgelegten
Jahresabschlussunterlagen. Der Vertrag stelle sicher, dass der Gemeinde Bad
Essen Einblicke in den Wirtschafts- und Stellenplan sowie in die
Jahresrechnungen gewährt werde. Der Trägervertrag werde auf unbestimmte Zeit
mit dem Kirchenkreis Bramsche geschlossen.
Herr Meyer
betont, dass die Ausarbeitung der Verträge in einer konstruktiven und
vertrauensvollen Zusammenarbeit erfolgt sei und bittet um Zustimmung des
Ausschusses.
Herr
Kirstein-Bloem dankt Herrn Meyer für das gute Ergebnis. Er teilt mit, dass
seitens der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Ergänzungen zu den
Tagesordnungspunkten 3. und 4. vorgeschlagen werden:
- Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH §
3 Abs. 3
„Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres sind der Gemeinde der Wirtschaftsplan und der Stellenplan vorzulegen.“
Hinzugefügt werden soll: „Das angewandte Tarifwerk ist zu benennen.“ - Trägervertrag mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche § 4 Abs. 3 Z.
3
„… Haushaltsplanentwurf …“
Hinzugefügt werden soll: „mit Stellenplan…vor.“
Seitens des
Ausschusses und der Verwaltung wird die Ergänzung als unproblematisch
angesehen. Die Mitglieder des Ausschusses sowie die Verwaltung sind sich
darüber einig, dass die Änderungen in die Endverträge aufgenommen werden, die
Beschlussvorlagen jedoch unverändert bestehen bleiben.
Der Ausschuss
empfiehlt dem VA, den Verträgen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig