Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem vorliegenden Vertrag mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche über den Betrieb der Kindergartengruppen und Krippengruppen in den Ev.-luth. Kindertagesstätten Bad Essen und Wehrendorf grundsätzlich zu.

   

 


Die damaligen Vereinbarungen mit dem Kirchenkreis haben eine Finanzierung der Kindertagesstätten im Rahmen einer anteiligen Personalkostenbezuschussung in Höhe von 53 % durch die Gemeinde vorgesehen. Die Umstellung der Finanzierung auf eine Bezuschussung pro belegtem Platz sei 2011 erfolgt.

Im Jahr 2013 habe im Zuge der Kirchenkreisstrukturreform die Übertragung der Betreuung der Kindertagesstätten vom Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Wittlage auf den Kindertagesstättenverbund des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche stattgefunden. Zeitgleich sei auch der Trägervertrag seitens des Kirchenkreises Bramsche gekündigt worden. Seitdem bestehe ein vertragloser Zustand.

Da die Kindertagesstätten Bad Essen und Wehrendorf in Trägerschaft der Ev.-luth. Kirche fester Bestandteil des Kinderbetreuungsangebotes der Gemeinde Bad Essen seien, haben in den folgenden Jahren intensive Diskussionen zwischen der Gemeinde und dem Kirchenkreis stattgefunden, mit dem Ziel, einen Trägervertrag abzuschließen. Insbesondere hinsichtlich der Art der Bezuschussung habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Aufgrund von Fehlbeträgen in der Vergangenheit habe sowohl der Kirchenkreis als auch die Landeskirche die Bezuschussung pro tatsächlich belegtem Platz als bedenklich gesehen. Die Gemeinde hingegen befürworte die Pro-Platz-Bezuschussung auf Grundlage des sogenannten „Celler Modells“.

Inzwischen bestehe auch seitens der Kirche Akzeptanz bezüglich der Pro-Platz-Bezuschussung. Der Trägervertrag sei hinsichtlich der vertraglichen Inhalte identisch mit dem Trägervertrag der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH (vertragliche Gemeinsamkeiten siehe Tagesordnungspunkt 3.). Der Pro-Platz-Zuschuss  betrage 4.218,00 € für die Kindertagesstätte Bad Essen. Dies liege daran, dass anders als beim Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH eine Trennung der Betriebs- und Sachkosten nicht erfolge, sondern sämtliche Kosten auf die Plätze umgelegt werden.

Aufgrund von Engpässen in der Personalverwaltung des Kirchenkreises Bramsche sei die Vorlage der maßgebenden Zahlen für die Kindertagesstätte Wehrendorf noch nicht möglich gewesen. Dies werde jedoch zeitnah nachgeholt. Des Weiteren sei im Vertrag eine Deckelung für Fehlbeträge vorgesehen. Je Kindertagesstätte sei ein Fehlbetragsrisiko von 30.000,00 €, insgesamt also 60.000,00 € im Jahr, festgelegt worden. Werde der Betrag von 60.000,00 € pro Jahr überschnitten, so sei der darüber hinaus gehende Fehlbetrag durch die Gemeinde auszugleichen.

Herr Meyer teilt diesbezüglich mit, dass es in der Praxis nur wenige Fallkonstellationen gebe, die dazu führen, dass ein Jahresfehlbetrag von 60.000,00 € erreicht werde. Im Gegenzug seien Jahresüberschüsse von mehr als 60.000,00 € an die Gemeinde zu erstatten. In den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Vertrages verpflichte sich die Gemeinde, alle Fehlbeträge von mehr als 20.000,00 € auszugleichen. Ebenfalls verpflichte sich die Gemeinde zur Abdeckung der in den Jahren 2014 bis 2016 entstandenen Fehlbeträge in Höhe von 167.428,57 €. Die Höhe der Fehlbeträge sei keine Überraschung. Grund sei die damals bewusst geringe Bemessung des Zuschusses. So sei seinerzeit nur ein Betrag von 2.000,00 € pro belegtem Platz gezahlt worden. Der Ausgleich der Fehlbeträge sei bereits in den Haushaltsplanungen 2017 berücksichtigt worden.

Herr Meyer teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Transparenz gegeben sei. Die Fehlbeträge entsprechen den seitens des Kirchenkreises vorgelegten Jahresabschlussunterlagen. Der Vertrag stelle sicher, dass der Gemeinde Bad Essen Einblicke in den Wirtschafts- und Stellenplan sowie in die Jahresrechnungen gewährt werde. Der Trägervertrag werde auf unbestimmte Zeit mit dem Kirchenkreis Bramsche geschlossen.

Herr Meyer betont, dass die Ausarbeitung der Verträge in einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit erfolgt sei und bittet um Zustimmung des Ausschusses.

Herr Kirstein-Bloem dankt Herrn Meyer für das gute Ergebnis. Er teilt mit, dass seitens der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Ergänzungen zu den Tagesordnungspunkten 3. und 4. vorgeschlagen werden:  

  1. Trägervertrag mit der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH § 3 Abs. 3
    „Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres sind der Gemeinde der Wirtschaftsplan und der Stellenplan vorzulegen.“
    Hinzugefügt werden soll: „Das angewandte Tarifwerk ist zu benennen.“
  2. Trägervertrag mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche § 4 Abs. 3 Z. 3
    „… Haushaltsplanentwurf …“
    Hinzugefügt werden soll: „mit Stellenplan…vor.“

Seitens des Ausschusses und der Verwaltung wird die Ergänzung als unproblematisch angesehen. Die Mitglieder des Ausschusses sowie die Verwaltung sind sich darüber einig, dass die Änderungen in die Endverträge aufgenommen werden, die Beschlussvorlagen jedoch unverändert bestehen bleiben.

Der Ausschuss empfiehlt dem VA, den Verträgen zuzustimmen.

      


Abstimmungsergebnis:

einstimmig