Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   den Flächennutzungsplan im Bereich Stiegestraße / Schullandheim in der Ortschaft

      Barkhausen entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 57. Änderung.

 

2.   den Bebauungsplan Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" aufzustellen. Der

      Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die

      weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und

      Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 

                    

 


Der Vorsitzende bittet Herrn Grundwald zur Erläuterung der Planung. Herr Grundwald nennt zunächst die Gründe für die Erweiterung des Schullandheimes Barkhausen von zurzeit 60 auf 120 Betten. Er zeigt die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sowie des Innenbereiches gem. § 34 Baugesetzbuch auf. Bauleitplanung ist hier notwendig, da stark in den Außenbereich eingewirkt wird. Die Inhalte des späteren Bebauungsplanes werden aus dem geplanten Architekturwettbewerb hervorgehen.

 

Herr Pante ergänzt, dass die Planung von der Gemeinde getragen wird. Die fälligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme der Planung wird die Ehlerding-Stiftung durchführen.   


Abstimmungsergebnis:

einstimmig