Beschluss:

 


Herr Grunwald berichtet über die Baugesetzbuch-Novelle 2017. Der neue Paragraph 13 b ermöglicht Städten und Gemeinden ein beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau. Künftig können Bebauungspläne mit einer bebaubaren Grundfläche von bis zu einem ha für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Grundstücke müssen an bebaute Ortsteile anschließen. Der neue Paragraph ist befristet bis Ende 2019. Die neue Regel wird am Beispiel der Ortschaft Hördinghausen verdeutlicht.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass mit dem neuen Verfahren relativ schnell Bauland bereitgestellt werden kann. Die Eigentümer der einbezogenen Flächen sollten aber auch bereit sein, die Bauplätze am Markt zur Verfügung zu stellen.

 

Andreas Pante teilt mit, dass zurzeit Prüfungen der landwirtschaftlichen Emissionen in den Ortschaften Dahlinghausen, Hördinghausen und Rabber veranlasst sind.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Grunwald für dessen ausführlichen Beitrag.


Abstimmungsergebnis: