Sitzung: 10.08.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss:
Herr Grunwald berichtet über die
Baugesetzbuch-Novelle 2017. Der neue Paragraph 13 b ermöglicht Städten und
Gemeinden ein beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den Wohnungsbau. Künftig können Bebauungspläne mit einer bebaubaren Grundfläche
von bis zu einem ha für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden. Die Grundstücke müssen an bebaute Ortsteile anschließen. Der neue Paragraph
ist befristet bis Ende 2019. Die neue Regel wird am Beispiel der Ortschaft
Hördinghausen verdeutlicht.
In der Aussprache wird deutlich,
dass mit dem neuen Verfahren relativ schnell Bauland bereitgestellt werden
kann. Die Eigentümer der einbezogenen Flächen sollten aber auch bereit sein,
die Bauplätze am Markt zur Verfügung zu stellen.
Andreas Pante teilt mit, dass
zurzeit Prüfungen der landwirtschaftlichen Emissionen in den Ortschaften
Dahlinghausen, Hördinghausen und Rabber veranlasst sind.
Der Vorsitzende bedankt sich bei
Herrn Grunwald für dessen ausführlichen Beitrag.
Abstimmungsergebnis: