Sitzung: 27.09.2017 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
3.1.1
Heilpädagogische Kindergartengruppe in Wittlage
Herr
Meyer nimmt Bezug auf die vorab stattgefundene Besichtigung der
heilpädagogischen Gruppe in Wittlage und bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen
der Heilpädagogischen Hilfe für den Einblick, der in die Arbeit einer heilpädagogischen
Gruppe vermittelt wurde. Der Umbau des Gemeindehauses und damit der Verbleib
der heilpädagogischen Gruppe in der Gemeinde Bad Essen habe sich als gute und
richtige Entscheidung herausgestellt.
3.1.2 Umbau DRK-Sozialzentrum Wittlage
Für
die vorgesehenen Umbauarbeiten des DRK-Sozialzentrums Wittlage wurde zum
15.02.2017 beim ArL ein Antrag auf Förderung im Rahmen der ZILE-Richtlinie gestellt.
Im April erfolgte die mündliche Zusage über eine Förderung in Höhe von 200.000
Euro. Der schriftliche Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.
Erst
nach Vorlage des Bewilligungsbescheides darf das DRK mit der öffentlichen
Ausschreibung und der anschließenden Vergabe der Bauarbeiten beginnen. Der
bislang vorgesehene Zeitplan kann daher nicht eingehalten werden. Nach
aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass sich die Bauarbeiten bis Sommer /
Herbst 2018 hinziehen werden.
3.1.3 Fachbereich Soziales – Willkommensbüro
Anfang
2016 haben die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln mit dem
Willkommensbüro Wittlager Land eine zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und
Flüchtlinge eingerichtet. Die für den Bereich der Leistungsbewilligung tätigen
Mitarbeiterinnen sind bei der Gemeinde Bad Essen beschäftigt, während die
Aufgabenbereiche „Wohnraummanagement“ und „Flüchtlingssozialarbeit“ in der
Verantwortung der Gemeinden Ostercappeln und Bohmte liegen.
In den
vergangenen Monaten sind die Fallzahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge stark
gesunken. Aufgrund der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin des Fachdienstes 5
(FD Soziales) der Gemeinde besteht hier ein Personalbedarf. Es ist
beabsichtigt, eine Mitarbeiterin des Willkommensbüros mit 24
Wochenarbeitsstunden für die Leistungssachbearbeitung im Fachdienst 5
einzusetzen.
3.1.4 Kinderbetreuung in den
Kindertagesstätten
Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr
2018/ 2019 finden am 6. und 7. November 2017 statt. Vorab finden in den
Kindertagesstätten Tage der offenen Tür statt:
·
Kindertagesstätte
Lintorf: 15.10.2017
·
Kindertagesstätte
und Krippe Wittlage: 21.10.2017
·
Kindergarten
Bad Essen: 21.10.2017
·
Kindergarten
Brockhausen: 29.10.2017
Frau Kuhlmann setzt den
Verwaltungsbericht fort:
3.1.5
Sanierung Sole-Freibad
Das Freibad wurde in diesem Jahr am
02.06.2017 eröffnet und am 17.09.2017 geschlossen. Damit war die Freibadsaison 2017 trotz der
umfangreichen Sanierungsmaßnahme nur ca. 2 Wochen kürzer als in den Vorjahren.
In diesem Jahr konnten rund 34.000
Besucher registriert werden. In den Jahren 2014 bis 2016 lagen die Zahlen
zwischen 29.300 – 32.500 Besuchern. Im Vergleich zu den letzten Jahren konnte
somit trotz des sehr wechselhaften Wetters eine Steigerung der Besucherzahlen
verzeichnet werden.
Hinsichtlich des neu gestalteten
Badekonzeptes gab es ganz mehrheitlich positive Rückmeldungen. Vereinzelt wurde
gerade von den Schwimmern die kleinere Wasserfläche bemängelt. Es war jedoch
auch hier festzustellen, dass die meisten für sich eine Möglichkeit gefunden
haben, sich auf das neue Konzept einzustellen.
Nach Ende der Freibadsaison werden nun
die Restarbeiten durchgeführt.
Herr Dr. Lücht betont, dass er das
neue Freibad sehr genossen habe, ihm jedoch einige Dinge aufgefallen seien. Die
Bahnen des Schwimmerbeckens seien von 50 m auf 25 m verkürzt worden. Die
Wassertiefe beträgt nicht durchgängig 1,90 m, sondern in Teilen nur 1,35 m.
Dadurch würde der Schwimmbereich zusätzlich eingeschränkt.
Darüber hinaus käme es immer wieder
vor, dass Jugendliche die Schwallduschen zuhalten und die Schwimmmeister
unterschiedlich reagieren würden. Aus seiner Sicht wäre ein einheitliches
Vorgehen wünschenswert. Auch der richtige Einsatz der Technik sei zu prüfen. So
sei die Durchsage in Einzelfällen nicht den Öffnungszeiten angepasst worden und
die Attraktionen würden auch in der Nacht laufen.
Herr Meyer teilt mit, dass es am
25.09.2017 eine Saisonnachbesprechung mit den Schwimmmeistern gegeben habe. Das
einheitliche Vorgehen sei angesprochen worden; die Bedienung der Technik sei ein Lernprozess.
Die Attraktionen gehen alle 12 Stunden aus hygienischen Gründen an.
Herr Dr. Lücht weist darüber hinaus
noch auf folgende Punkte hin: Frühschwimmer hätten sich beschwert, dass die
Breitwellenrutsche morgens nicht in Betrieb wäre. Die Markise am
Schwimmmeistergebäude würde in den Monaten Juli und August aufgrund des
Sonnenstandes nicht den gewünschten Erfolg bringen. Der neue Durchgang zwischen
Dusche und Umkleidebereich im Damenbereich wird als gute Verbesserung
empfunden.
3.1.6.
Ausschreibung Schulleiterstellen Grundschulen Bad Essen und Lintorf
Im Bereich der Schulleitungen der
Grundschulen Bad Essen und Lintorf stehen zum 01.08.2018 Änderungen an.
Die Stelle der Schulleiterin / des
Schulleiters der Grundschule Bad Essen wurde im Schulverwaltungsblatt September
2017 zum 01.08.2018 ausgeschrieben.
Die Nds. Landesschulbehörde teilte nun
mit, dass die Schulleiterstelle der Grundschule Lintorf im
Schulverwaltungsblatt Oktober 2017 ebenfalls zum 01.08.2018 ausgeschrieben
wird.
3.1.7
Ganztagsangebot an der Grundschule Bad Essen
Seit 2014 ist im Erlass zur Arbeit in
der Ganztagsschule geregelt, dass im Ganztag ein außerunterrichtliches Angebot
in einem Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden vorliegen muss.
Das Ganztagsangebot in der Grundschule
Bad Essen umfasst zurzeit folgende Zeiten:
12.55 Uhr - 13.45 Uhr warmes
Mittagessen und betreute Pause
13.45 Uhr - 14.30 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
14.30 Uhr - 15.15 Uhr AG-Angebot
Bislang haben die Eltern die
Möglichkeit, die Kinder nach dem Mittagessen und der betreuten Pause abzuholen.
Dieses Angebot entspricht nicht den Vorgaben des Erlasses über die Arbeit in
den Ganztagsschulen. Die Schule hat daher entschieden, dass es dieses Angebot ab dem 2. Schulhalbjahr nicht
mehr geben soll. Die Eltern werden in den nächsten Wochen entsprechend durch
die Schule informiert.
3.1.8
Mittagessen in den Schulen
An allen Schulen in Trägerschaft der
Gemeinde Bad Essen findet inzwischen ein Ganztagsangebot statt. Dazu gehört
auch jeweils das Angebot des Mittagessens.
Im Bereich des Mittagessens gab es zum
Schuljahresbeginn 2017/2018 folgende Änderungen:
An der Oberschule Bad Essen wurde der
Anbieter gewechselt. Neuer Anbieter ist nun die curom Dienstleistungs-GmbH mit
Sitz Neuenkirchen-Vörden. Die Aufbereitung / das Garen des Essens erfolgt nun
in der Schule durch Arbeitskräfte der Fa. curom. Es gibt täglich 2 verschiedene
Angebote und jeden Tag ein Salatbuffet. Die Gemeinde übernimmt, wie in den
anderen Schulen auch, die Kosten für das Personal der Mensa.
Das Essen und das neue Salatbuffet
werden sehr gut angenommen und die Essenszahlen haben sich deutlich erhöht.
Montags und donnerstags liegen die Essenszahlen zwischen 150 und 160 Essen und
dienstags und mittwochs zwischen 70 und 90 Essen. Letztes Schuljahr lag die
durchschnittliche Essenszahl zwischen 30 und 50 Essen pro Tag.
Durch die Änderung der
Essenszubereitung und Vorgaben des Gesundheitsamtes waren einige Investitionen
erforderlich. Unter Berücksichtigung der deutlich höheren Essenszahlen ist
davon auszugehen, dass im nächsten Jahr weitere Investitionen erforderlich
sind. Außerdem werden sich die Kosten für das Personal im Vergleich zu den
Vorjahren erhöhen, da ein deutlich höherer Aufwand erforderlich ist.
Auch in der Grundschule Wehrendorf
wird seit August 2017 das Mittagessen von der Firma curom geliefert. Ein
weiterer Anbieterwechsel fand dort im Bereich der außerschulischen Angebote im
Rahmen des Ganztags statt. Neuer Anbieter ist der Jugendhilfe Kontakt e.V.. Die
Grundschule Wehrendorf ist damit ganz aus dem Kooperationsvertrag mit der
Kinderhaus Wittlager Land gGmbH ausgestiegen.
An der Grundschule Bad Essen ist der
Anbieter des Mittagessens weiterhin die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH. Die
Eltern zahlen hier für das Mittagessen weiterhin einen Betrag in Höhe von 3,00
€ pro Essen. Die Kosten für die Essensausgabe werden von der Gemeinde getragen.
3.1.9
Schulsachkostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück
Zwischen dem Landkreis Osnabrück und
den kreisangehörigen Gemeinden wurde 2014 die derzeit gültige
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sachkostenerstattung nach §118 Nds.
Schulgesetz geschlossen. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2017.
Das in 2014 vereinbarte Budget von
5,16 Mio. sollte 2017 auf 5,29 Mio. ansteigen. Ende 2016 wurde den Gemeinden in
Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in 2017 um 1,1 Mio. € angehoben werden
soll. Ab 2017 soll auf das Gegenrechnen der Schüler und Schülerinnen der
Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums verzichtet werden, sodass sich das Budget für
die Sachkostenbeteiligung um 978.000 € erhöhe. Darüber hinaus soll für die
Jahre 2014 bis 2017 eine Kostensteigerung von 2,2 % zugrunde gelegt werden. Im
Ergebnis ist eine Anhebung des Budget für 2017 von 5,29 Mio. € auf 6,4 Mio. € vorgesehen.
Das Budget wird entsprechend der Schülerzahlen auf die Gemeinden verteilt.
Des Weiteren wird sich der Landkreis
Osnabrück ab 2018 an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude
mit einem Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € beteiligen. Die Festsetzung
des Betrages soll auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des Vorjahres
erfolgen. An der Oberschule Bad Essen ergebe sich mit 542 Schülern ein Betrag
von ca. 52.000 €.
Im Gegenzug soll die
Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen. Das bedeutet, dass keine Umlage zur
Finanzierung der Kreisschulbaukasse erhoben wird und grundsätzlich förderfähige
Schulbaumaßnahmen durch den Landkreis Osnabrück nicht bezuschusst werden.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum
01.01.2017 in Kraft treten und bis zum 31.12.2022 gelten. Der Kreistag hat die
wesentlichen Punkte für eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung
beschlossen. Über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist in
der nächsten Sitzung zu beraten.
3.1.10
Mitgliedsumlage der Kreismusikschule
Frau Kuhlmann berichtet, dass die Berechnung
der Mitgliedsumlage der Kreismusikschule
derzeit auf Grundlage der Satzung der Kreismusikschule e.V. aus dem Jahr 2005
sowie aufgrund eines Verteilschlüssels aus dem Jahr 2007 erfolgt. Danach ist von
der Gemeinde Bad Essen eine Umlage in Höhe von ca. 37.000 € zu zahlen.
Die Berechnungsgrundlage für die
Umlage soll nun überarbeitet werden. Neben einer Basisumlage soll es zukünftig
auch eine Raumumlage geben. Im Gegenzug sollen die Gemeinden für die Nutzung
der Unterrichtsräume ein Nutzungsentgelt erheben können.
Zur Änderung der Berechnungsgrundlage
der Mitgliedsumlage ist die Änderung der Satzung der Kreismusikschule
erforderlich. Diese soll auf der Mitgliederversammlung im Dezember 2017
beschlossen werden. Die Mitgliedsumlage soll für 5 Jahre festgeschrieben
werden.
Für die Gemeinde Bad Essen ist von
einer niedrigeren Umlage in Höhe von ca. 30.000 € auszugehen.
3.1.11
Baumaßnahmen am Gymnasium Bad Essen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
25.09.2017 einen Beschluss zu Baumaßnahmen an den Gymnasien gefasst. Unter
Berücksichtigung der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G 9 / Abitur
nach 13 Jahren) und Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen
Entwicklung hat der Landkreis Osnabrück ein umfassendes Raumprogramm erstellt.
Für das Gymnasium Bad Essen geht man langfristig von einer konstanten
Fünfzügigkeit der Klassenstufen 5 bis 11 aus. Die Klassenstufen 12 und 13
werden im Kurssystem voraussichtlich sogar 6 bis 7 –zügig geführt.
Aus dem Raumprogramm ergibt sich für
das Gymnasium Bad Essen ein Bedarf von weiteren sechs allgemeinen
Unterrichtsräumen, je einem Musik- und Kunstraum sowie zwei
naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie einer Erweiterung des Lehrerzimmers.
Die Gesamtkosten für die Schaffung der
benötigten 11 Räume werden auf 4 Mio. € geschätzt. Die Planungsphase werde rund
ein Jahr beanspruchen. Für die Bauphase werde ein Zeitraum von mindestens 18
Monaten angesetzt, da der Schulbetrieb im übrigen Gebäude nicht behindert
werden darf. Es werde daher ein Baubeginn seitens des Landkreises Osnabrück
noch möglichst Ende 2018 angestrebt.