Herr Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

3.1: Citta-slow-Landmarkt

Am 08.10.2017 hat der 1. Citta-slow-Landmarkt auf dem Kirchplatz in Bad Essen stattgefunden. Die Veranstaltung sei sehr erfolgreich verlaufen und auf gute Resonanz bei den Besuchern gestoßen. Der Landmarkt stelle damit einen weiteren passenden Baustein für das citta-slow Marketing dar. Im Rahmend er Veranstaltung sei der Gemeinde Bad Essen auch die Urkunde für die Anerkennung als Fair-Trade Kommune überreicht worden. Sein Dank gelte den Aktiven in der Steuerungsgruppe. Die Firma nordsehen habe einen Filmbeitrag zum citta-slow-Landmarkt erstellt, der in Kürze veröffentlicht werde. Herr Meyer berichtet, dass im September eine Gruppe von ca. 20 Personen aus der Gemeinde Homberg-Efze für drei Tage zu Besuch in Bad Essen gewesen sei, um sich über citta-slow zu informieren. Zudem werde der Tourismusverband Osnabrücker-Land die Gemeinde im Rahmen seiner diesjährigen Journalistenreise besuchen. Auch hierbei stehe das Thema citta-slow auf der Agenda.

 

3.2 Literatur- und Musiktage 2017

Der Programmflyer zu den Literatur- und Musiktagen 2017 liege nunmehr vor und sei an alle Ratsmitglieder versandt worden. Herr Meyer bittet darum, für die verschiedenen Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis zu werben.

 

Herr Lüke setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.3 Muslimische Bestattungen

Seitens des Moscheevereins in Linne sei angefragt worden, ob in der Gemeinde Bad Essen zukünftig auch muslimische Bestattungen angeboten werden könnten. Bislang würden muslimische Leichen in der Mehrzahl in ihrer türkischen Heimat bestattet. Die jetzige Generation der türkisch-stämmigen Mitbürger empfinde inzwischen aber Deutschland als ihre Heimat. Daher würde vermehrt der Wunsch geäußert, auch hier in Deutschland bestattet zu werden.

 

Verwaltungsseitig würden zurzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Das Bestattungsgesetz in Niedersachsen lasse muslimische Bestattungsformen grundsätzlich zu. In einem Gespräch mit dem Moscheeverein sollten dann die Vorstellungen und Anforderungen seitens der Muslime abgefragt werden, um gemeinsam auszuloten, ob und wo die Einrichtung eines muslimischen Bestattungsplatzes in der Gemeinde Bad Essen möglich sei.

 

3.4: Reinigung der WC-Anlagen auf den Friedhöfen

Die Toilettenanlagen auf den kommunalen Friedhöfen seien in der Vergangenheit nur im Zusammenhang mit der Kapellennutzung durch die Reinigungskraft gereinigt worden. Das habe wiederholt zu Beschwerden geführt, da die Toiletten sich teilweise in keinem guten Zustand befunden hätten. Seit Oktober 2017 erfolge die Reinigung der Toiletten nunmehr in 14-tägigen Rhythmus durch Fa. Schulz. Die Erfahrungen bleiben abzuwarten.

 

3.5: ÖPNV im Wittlager Land

Am 18.09.2017 habe ein erneutes Gespräch mit Vertretern der PLANOS und der VOS NordOst stattgefunden, bei dem weitere Planungsschritte auf der Grundlage eines „Fahrplankonzeptes mit Bedarfsverkehren“ vereinbart worden seien. Folgende Zwischenergebnisse könnten demnach festgehalten werden:

 

  • RegioTakt Linien und Bedarfslinien sollen künftig gemäß Fahrplankonzept (siehe Anlage) durchgeführt werden
  • PLANOS erstellt detailliertes Konzept und stimmt dieses mit VOS NordOst ab. Das Konzept dient als Kalkulationsgrundlage für die VOS
  • Berücksichtigung eines ZOB in Ostercappeln
  • Bedarfslinien sollen durch Taxen/Mietwagen umgesetzt werden

 

Das detaillierte Konzept und weitere Informationen sollten den Kommunen in einem weiteren Gespräch am 02.11.2017 präsentiert werden. Die Ergebnisse würden dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 05.12.2017 vorgestellt und erörtert werden können.

 

3.6: Marina Bad Essen – Saison 2017

Am 25.10.2017 werde die Marina geschlossen und damit die Saison 2017 beendet. Die Auslastung der Marina Bad Essen sei auch in dieser Saison recht gut gewesen. Die Anzahl der Boote und der Übernachtungen befinde sich auf dem Niveau des Vorjahres (siehe Anlage).

 

Auch in diesem Jahr habe es Probleme mit nächtlichem Lärm und unbefugtem Zutritt zu Steganlagen und Booten gegeben, trotz des Einsatzes eines Wachdienstes. Die zusätzliche Schranke auf Höhe des griechischen Restaurants habe zu einer spürbaren Verbesserung geführt. Nach Ende der Saison sei ein Gespräch mit Polizei und Sicherheitsdienst geplant, um mögliche Änderungen für die nächste Saison abzustimmen.

 

3.7: Konzessionsabgabe Strom/Gas

Auf Grundlage der Konzessionsverträge aus dem Jahre 2011 erhalte die Gemeinde Bad Essen von der innogy eine Konzessionsabgabe für die Nutzung der öffentlichen Wege für Strom- und Gasleitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe berechne sich auf Grundlage der tatsächlich durchgeleiteten Strom- und Gasmengen. Aufgrund des verringerten Strom- und Gasverbrauches in den Haushalten hätten sich in den vergangenen Jahren auch die durchgeleiteten Mengen reduziert. Der Haushaltsansatz für die Stromkonzession sei bereits von ursprünglich 500.000 € auf noch 420.000 € im Jahr 2017 reduziert worden. In Abstimmung mit der innogy werde die Konzessionszahlung für 2018 auf insgesamt 396.000 € angepasst, um den tatsächlichen Verbräuchen zu entsprechen und evtl. Überzahlungen zu vermeiden. Der Haushaltsansatz für die Gaskonzession werde für 2018 von bislang 60.000 € auf dann 54.000 € angepasst.

 

3.8: Kanalhafen Wehrendorf – Sanierung des Gleisanschlusses

Die Maßnahme zur Erneuerung des Oberbaues an der Gleisanlage im Hafen Wehrendorf sei inzwischen durchgeführt worden. Das Ausschreibungsergebnis habe mit 64.683,34 € netto deutlich über der veranschlagten Summe von 51.887 € gelegen und spiegele auch in diesem Segment die gute konjunkturelle Lage der Unternehmen wieder. Die Maßnahme werde mit Bundes- und Landesmitteln von insgesamt 46.697,50 € gefördert. Die verbleibenden Kosten trage die Gemeinde.

 

3.9: Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH

Nachdem das Finanzamt Osnabrück-Land der Gesellschaft die Unternehmereigenschaft ab dem Jahr 2012 aberkannt habe, sei gegen die entsprechenden Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2012 bis 2015 Einspruch erhoben worden. Diese Einsprüche seien durch das Finanzamt mit Bescheid vom 06.09.2017 zurückgewiesen geworden. In Absprache mit der Steuerberatungskanzlei Vogt & Vogt, Bad Essen, sei daraufhin Klage gegen den Umsatzbesteuerbescheid für das Jahr 2012 erhoben worden. Die Gerichtsgebühr betrage 284 €. Der Ausgang des Verfahrens bleibe abzuwarten