Sitzung: 17.10.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Herr
Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:
3.1: Citta-slow-Landmarkt
Am
08.10.2017 hat der 1. Citta-slow-Landmarkt auf dem Kirchplatz in Bad Essen
stattgefunden. Die Veranstaltung sei sehr erfolgreich verlaufen und auf gute
Resonanz bei den Besuchern gestoßen. Der Landmarkt stelle damit einen weiteren
passenden Baustein für das citta-slow Marketing dar. Im Rahmend er
Veranstaltung sei der Gemeinde Bad Essen auch die Urkunde für die Anerkennung
als Fair-Trade Kommune überreicht worden. Sein Dank gelte den Aktiven in der
Steuerungsgruppe. Die Firma nordsehen habe einen Filmbeitrag zum
citta-slow-Landmarkt erstellt, der in Kürze veröffentlicht werde. Herr Meyer
berichtet, dass im September eine Gruppe von ca. 20 Personen aus der Gemeinde
Homberg-Efze für drei Tage zu Besuch in Bad Essen gewesen sei, um sich über
citta-slow zu informieren. Zudem werde der Tourismusverband Osnabrücker-Land
die Gemeinde im Rahmen seiner diesjährigen Journalistenreise besuchen. Auch
hierbei stehe das Thema citta-slow auf der Agenda.
3.2 Literatur- und Musiktage 2017
Der
Programmflyer zu den Literatur- und Musiktagen 2017 liege nunmehr vor und sei
an alle Ratsmitglieder versandt worden. Herr Meyer bittet darum, für die
verschiedenen Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis zu werben.
Herr
Lüke setzt den Verwaltungsbericht fort:
3.3 Muslimische Bestattungen
Seitens
des Moscheevereins in Linne sei angefragt worden, ob in der Gemeinde Bad Essen
zukünftig auch muslimische Bestattungen angeboten werden könnten. Bislang würden
muslimische Leichen in der Mehrzahl in ihrer türkischen Heimat bestattet. Die
jetzige Generation der türkisch-stämmigen Mitbürger empfinde inzwischen aber
Deutschland als ihre Heimat. Daher würde vermehrt der Wunsch geäußert, auch hier
in Deutschland bestattet zu werden.
Verwaltungsseitig
würden zurzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Das Bestattungsgesetz
in Niedersachsen lasse muslimische Bestattungsformen grundsätzlich zu. In einem
Gespräch mit dem Moscheeverein sollten dann die Vorstellungen und Anforderungen
seitens der Muslime abgefragt werden, um gemeinsam auszuloten, ob und wo die
Einrichtung eines muslimischen Bestattungsplatzes in der Gemeinde Bad Essen
möglich sei.
3.4: Reinigung der WC-Anlagen auf den Friedhöfen
Die Toilettenanlagen auf
den kommunalen Friedhöfen seien in der Vergangenheit nur im Zusammenhang mit
der Kapellennutzung durch die Reinigungskraft gereinigt worden. Das habe
wiederholt zu Beschwerden geführt, da die Toiletten sich teilweise in keinem
guten Zustand befunden hätten. Seit Oktober 2017 erfolge die Reinigung der
Toiletten nunmehr in 14-tägigen Rhythmus durch Fa. Schulz. Die Erfahrungen
bleiben abzuwarten.
3.5: ÖPNV im Wittlager Land
Am 18.09.2017 habe ein erneutes
Gespräch mit Vertretern der PLANOS und der VOS NordOst stattgefunden, bei dem
weitere Planungsschritte auf der Grundlage eines „Fahrplankonzeptes mit
Bedarfsverkehren“ vereinbart worden seien. Folgende Zwischenergebnisse könnten
demnach festgehalten werden:
- RegioTakt
Linien und Bedarfslinien sollen künftig gemäß Fahrplankonzept (siehe
Anlage) durchgeführt werden
- PLANOS
erstellt detailliertes Konzept und stimmt dieses mit VOS NordOst ab. Das
Konzept dient als Kalkulationsgrundlage für die VOS
- Berücksichtigung
eines ZOB in Ostercappeln
- Bedarfslinien
sollen durch Taxen/Mietwagen umgesetzt werden
Das detaillierte Konzept
und weitere Informationen sollten den Kommunen in einem weiteren Gespräch am
02.11.2017 präsentiert werden. Die Ergebnisse würden dann in der nächsten
Sitzung des Ausschusses am 05.12.2017 vorgestellt und erörtert werden können.
3.6: Marina Bad Essen – Saison 2017
Am 25.10.2017 werde die
Marina geschlossen und damit die Saison 2017 beendet. Die Auslastung der Marina
Bad Essen sei auch in dieser Saison recht gut gewesen. Die Anzahl der Boote und
der Übernachtungen befinde sich auf dem Niveau des Vorjahres (siehe Anlage).
Auch in diesem Jahr habe
es Probleme mit nächtlichem Lärm und unbefugtem Zutritt zu Steganlagen und Booten
gegeben, trotz des Einsatzes eines Wachdienstes. Die zusätzliche Schranke auf
Höhe des griechischen Restaurants habe zu einer spürbaren Verbesserung geführt.
Nach Ende der Saison sei ein Gespräch mit Polizei und Sicherheitsdienst
geplant, um mögliche Änderungen für die nächste Saison abzustimmen.
3.7: Konzessionsabgabe Strom/Gas
Auf Grundlage der
Konzessionsverträge aus dem Jahre 2011 erhalte die Gemeinde Bad Essen von der
innogy eine Konzessionsabgabe für die Nutzung der öffentlichen Wege für Strom-
und Gasleitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe berechne sich auf Grundlage
der tatsächlich durchgeleiteten Strom- und Gasmengen. Aufgrund des verringerten
Strom- und Gasverbrauches in den Haushalten hätten sich in den vergangenen
Jahren auch die durchgeleiteten Mengen reduziert. Der Haushaltsansatz für die
Stromkonzession sei bereits von ursprünglich 500.000 € auf noch 420.000 € im
Jahr 2017 reduziert worden. In Abstimmung mit der innogy werde die
Konzessionszahlung für 2018 auf insgesamt 396.000 € angepasst, um den
tatsächlichen Verbräuchen zu entsprechen und evtl. Überzahlungen zu vermeiden.
Der Haushaltsansatz für die Gaskonzession werde für 2018 von bislang 60.000 €
auf dann 54.000 € angepasst.
3.8: Kanalhafen Wehrendorf – Sanierung
des Gleisanschlusses
Die Maßnahme zur
Erneuerung des Oberbaues an der Gleisanlage im Hafen Wehrendorf sei inzwischen
durchgeführt worden. Das Ausschreibungsergebnis habe mit 64.683,34 € netto
deutlich über der veranschlagten Summe von 51.887 € gelegen und spiegele auch
in diesem Segment die gute konjunkturelle Lage der Unternehmen wieder. Die
Maßnahme werde mit Bundes- und Landesmitteln von insgesamt 46.697,50 €
gefördert. Die verbleibenden Kosten trage die Gemeinde.
3.9: Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH
Nachdem das Finanzamt
Osnabrück-Land der Gesellschaft die Unternehmereigenschaft ab dem Jahr 2012
aberkannt habe, sei gegen die entsprechenden Umsatzsteuerbescheide der Jahre
2012 bis 2015 Einspruch erhoben worden. Diese Einsprüche seien durch das
Finanzamt mit Bescheid vom 06.09.2017 zurückgewiesen geworden. In Absprache mit
der Steuerberatungskanzlei Vogt & Vogt, Bad Essen, sei daraufhin Klage
gegen den Umsatzbesteuerbescheid für das Jahr 2012 erhoben worden. Die
Gerichtsgebühr betrage 284 €. Der Ausgang des Verfahrens bleibe abzuwarten