Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2016 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 410.715,53 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschießen.

 

     

 


Herr Meyer erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die KSG drei Gesellschafter habe. Die Abrechnung der verschiedenen Aktivitäten der Gesellschaft würde intern projektbezogen erfolgen. In der Bilanz und der GuV würde aber das Ergebnis der gesamten Gesellschaft dargestellt. Der Jahresabschluss stelle zudem eine Momentaufnahme dar, da  sich die einzelnen Maßnahmen der Gesellschaft in der Regel über mehrere Geschäftsjahre erstrecken würden. In der Gemeinde Bad Essen nehme die KSG hauptsächlich Aufgaben in der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen wahr. In Bohmte und Ostercappeln werde sie zudem verstärkt auch im Bereich der Wohnbauentwicklung eingesetzt. Die Jahresrechnung der KSG weise für das Jahr 2017 einen Gewinn von rd. 410.000 € auf, der sich insbesondere aus der Veräußerung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Bohmte ergebe. Weitere Erläuterungen könnten dem Lagebericht entnommen werden.

 

Ratsherr Höckmann erkundigt sich, ob weitere Aktivitäten der KSG auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen geplant seien. Herr Meyer verweist darauf, dass die KSG hauptsächlich im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung aktiv sei. Das Geschäft gestalte sich zurzeit schwierig, da kaum Flächen vorhanden seien. Seitens der Gemeinde sei daher geplant, eine automatisierte Auswertung des Gemeindegebietes zu erstellen, in dem insbesondere Flächen mit einer Größe von mehr als 2 ha ermittelt werden sollen, deren Eigentümer nicht in der Gemeinde wohnhaft sind. Von diesen Personen verspreche man sich am ehesten eine Bereitschaft, Flächen abzugeben.

 

Ratsfrau Eilers erkundigt sich, ob die KSG Flächen zu jedem Preis ankaufen würde. Herr Meyer stellt klar, dass sich die Bodenpreise weiterhin auf einem sehr hohen Niveau befänden. Solange die geforderten Preise aber von anderen Interessenten gezahlt würden, handele es sich letztlich um Marktpreise. Dem könne sich auch die öffentliche Hand nicht verschließen.

        


Abstimmungsergebnis:

einstimmig