Sitzung: 17.10.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2016 wird
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 410.715,53 € wird auf neue
Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs.
1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschießen.
Herr
Meyer erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die KSG drei
Gesellschafter habe. Die Abrechnung der verschiedenen Aktivitäten der
Gesellschaft würde intern projektbezogen erfolgen. In der Bilanz und der GuV
würde aber das Ergebnis der gesamten Gesellschaft dargestellt. Der
Jahresabschluss stelle zudem eine Momentaufnahme dar, da sich die einzelnen Maßnahmen der Gesellschaft
in der Regel über mehrere Geschäftsjahre erstrecken würden. In der Gemeinde Bad
Essen nehme die KSG hauptsächlich Aufgaben in der Entwicklung und Vermarktung
von Gewerbeflächen wahr. In Bohmte und Ostercappeln werde sie zudem verstärkt
auch im Bereich der Wohnbauentwicklung eingesetzt. Die Jahresrechnung der KSG
weise für das Jahr 2017 einen Gewinn von rd. 410.000 € auf, der sich
insbesondere aus der Veräußerung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Bohmte
ergebe. Weitere Erläuterungen könnten dem Lagebericht entnommen werden.
Ratsherr
Höckmann erkundigt sich, ob weitere Aktivitäten der KSG auf dem Gebiet der
Gemeinde Bad Essen geplant seien. Herr Meyer verweist darauf, dass die KSG
hauptsächlich im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung aktiv sei. Das Geschäft
gestalte sich zurzeit schwierig, da kaum Flächen vorhanden seien. Seitens der
Gemeinde sei daher geplant, eine automatisierte Auswertung des Gemeindegebietes
zu erstellen, in dem insbesondere Flächen mit einer Größe von mehr als 2 ha
ermittelt werden sollen, deren Eigentümer nicht in der Gemeinde wohnhaft sind.
Von diesen Personen verspreche man sich am ehesten eine Bereitschaft, Flächen
abzugeben.
Ratsfrau
Eilers erkundigt sich, ob die KSG Flächen zu jedem Preis ankaufen würde. Herr
Meyer stellt klar, dass sich die Bodenpreise weiterhin auf einem sehr hohen
Niveau befänden. Solange die geforderten Preise aber von anderen Interessenten
gezahlt würden, handele es sich letztlich um Marktpreise. Dem könne sich auch
die öffentliche Hand nicht verschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig