Sitzung: 19.10.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den Flächennutzungsplan im Bereich
Stiegestraße / Schullandheim in der Ortschaft
Barkhausen entsprechend der beigefügten
Planskizze zu ändern, 57. Änderung.
2. den Bebauungsplan Nr. 78 „Schullandheim
Barkhausen" aufzustellen. Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist im
beigefügten Kartenauszug dargestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch
bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr
Helms erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass zunächst der
Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle, mit dem das Projekt auf den Weg
gebracht werde. Das Schullandheim Barkhausen sei eine wichtige und
unterstützenswerte Einrichtung in der Gemeinde Bad Essen. Sie müsse aber an die
heutigen Standards angepasst werden. Zudem sei ein Ausbau der
Übernachtungskapazitäten Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb der
Einrichtung. Die Ausweitung des Geländes könne nur in Richtung Norden oder
Osten erfolgen. Hier sei eine Bauleitplanung erforderlich.
Ratsherr
Lippert schließt sich der Einschätzung seines Vorredners an und befürwortet,
die Planung mit dem jetzt anstehenden Aufstellungsbeschluss auf den Weg zu
bringen.
Ratsherr
Dr. Lücht erläutert, dass er grundsätzlich kein Freund von zusätzlichen
Flächenversiegelungen sei. Die seitens des Landschulheimes geplante Erweiterung
sei aber sinnvoll und führe nicht in erster Linie zu einer Flächenversiegelung,
sondern vielmehr zu einer vielfältigen, ökologisch sinnvollen Nutzung der
Fläche.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig