Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zu 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Essen wie folgt zu behandeln:

 

1. Landkreis Osnabrück vom 30.08.2017

2. Landwirtschaftskammer Niedersachen vom 10.08.2017

3. NLWKN – Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz, Cloppenburg vom 27.07.2017

 

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung.

 

3. die eingegangenen Bedenken / Anregungen  und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 „Empterweg“, 3. Änderung, Bad Essen, wie folgt zu behandeln:

 

1. Landkreis Osnabrück vom 30.08.2017

2. Landwirtschaftskammer Niedersachen vom 10.08.2017

3. NLWKN – Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz, Cloppenburg vom 27.07.2017

 

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

4. den Bebauungsplan Nr. 34 „Empterweg“, 3. Änderung, Bad Essen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.      

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und verweist darauf, dass alle Versuche, den Hotel- und Gastronomiebetrieb „Altes Berghaus“ wirtschaftlich zu führen, gescheitert seien. Mit der jetzt vorgelegten Planung solle die Möglichkeit geschaffen werden, den Standort in einen attraktiven Wohnstandort umzuwandeln.

 

Ratsherr Lippert befürwortet ebenfalls den mit der Satzungsänderung angestrebten Neuanfang an dem Standort auf dem Essenerberg.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig