Sitzung: 19.10.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zu 56. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad
Essen wie folgt zu behandeln:
1. Landkreis Osnabrück vom 30.08.2017
2. Landwirtschaftskammer Niedersachen
vom 10.08.2017
3. NLWKN – Nds. Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft und Küstenschutz, Cloppenburg vom 27.07.2017
Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem
Vorschlag des Planbearbeiters.
2. die 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung.
3. die eingegangenen Bedenken /
Anregungen und Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 34 „Empterweg“, 3. Änderung, Bad Essen, wie folgt zu
behandeln:
1. Landkreis Osnabrück vom 30.08.2017
2. Landwirtschaftskammer Niedersachen
vom 10.08.2017
3. NLWKN – Nds. Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft und Küstenschutz, Cloppenburg vom 27.07.2017
Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem
Vorschlag des Planbearbeiters.
4. den Bebauungsplan Nr. 34
„Empterweg“, 3. Änderung, Bad Essen, bestehend aus Planteilen mit textlichen
und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung
als Satzung.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und verweist
darauf, dass alle Versuche, den Hotel- und Gastronomiebetrieb „Altes Berghaus“
wirtschaftlich zu führen, gescheitert seien. Mit der jetzt vorgelegten Planung
solle die Möglichkeit geschaffen werden, den Standort in einen attraktiven
Wohnstandort umzuwandeln.
Ratsherr Lippert befürwortet ebenfalls den mit der
Satzungsänderung angestrebten Neuanfang an dem Standort auf dem Essenerberg.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig