Sitzung: 19.10.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2016 wird
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 410.715,53 € wird auf neue
Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs.
1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschießen.
Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und
weist darauf hin, dass das im Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis lediglich
eine Momentaufnahme sei. Die Aufgabe der KSG sei die Entwicklung von Wohn- und
Gewerbeflächen. Diese Aufgabe nehme sie wahr, ohne dabei Gewinne erzielen zu
müssen.
Ratsherr Strebe fügt an, dass die KSG ein
Erfolgsmodell für das Wittlager Land sei. Der Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen
sei in der Gemeinde Bad Essen weiterhin sehr groß. Deshalb müsse die KSG hier
weiterhin aktiv bleiben, zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und
Bürger.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig