Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2016 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 410.715,53 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschießen.

 

     

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass das im Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis lediglich eine Momentaufnahme sei. Die Aufgabe der KSG sei die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen. Diese Aufgabe nehme sie wahr, ohne dabei Gewinne erzielen zu müssen.

 

Ratsherr Strebe fügt an, dass die KSG ein Erfolgsmodell für das Wittlager Land sei. Der Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen sei in der Gemeinde Bad Essen weiterhin sehr groß. Deshalb müsse die KSG hier weiterhin aktiv bleiben, zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig