Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


 

Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor.

 

3.1:        Ausbau der Erschließungsstraße „Bühenkamp“, Lintorf

Der seit Anfang Juni begonnene Ausbau der Erschließungsstraße „Bühenkamp“ in Lintorf durch die Firma Dallmann aus Bramsche konnte Mitte September abgeschlossen werden. Innerhalb der Maßnahme wurden umfangreiche Wasserleitungsneuverlegungen für den Wasserverband in Wittlage sowie verschiedentliche Reparaturarbeiten an Kanälen und der gesamte Straßenneubau mit Anlegung einer rd. 4 m breiten Einbahnstraße und einem 2 m breiten Gehweg durchgeführt. Am heutigen Vormittag fand hierzu der Abnahmetermin der Gesamtleistung statt. Mit dem jetzt durchgeführten Ausbau wurde nicht nur die Verkehrsführung an die bestehende Nutzung angeglichen, sondern auch durch vergrößerte Gehwegbreiten ein sicherer Fußweg für die Schüler der Grundschule Lintorf geschaffen. Die Bushaltestelle konnte mit der Maßnahme so aufgewertet werden, dass jetzt Platz für zwei Busse besteht.

 

3.2:        Ausbau der Erschließungsstraße „Am Sprengelbrink“, Lintorf

Durch das Bauunternehmen Kollmeyer aus Hille, beauftragt durch den Erschließungsträger, der GWG Immobilien- und Bauträger GmbH aus Lübbecke wurde in den vergangenen Monaten die Erschließungsstraße „Am Sprengelbrink“ in Lintorf endgültig hergestellt. Die noch fehlende Beleuchtung konnte mittlerweile aufgestellt werden, so dass mit einer Endabnahme der Gesamtleistung noch in 2017 zu rechnen ist. Der Ausbau bei dieser Maßnahme sah eine rd. 4,5 m breite asphaltierte Straße und dazu einen längs verlaufenden gepflasterten 2 m breiten Parkstreifen vor.

 

3.3:        Ausbau des Wendehammerbereichs „Kolberger Straße“ in Bad Essen

Vor rd. 3 Jahren wurde durch die Immobilienabteilung der Sparkasse Osnabrück (IDB) südlich der „Schledehauser Straße“ eine kleinere Baugebietserweiterung im Baugebiet „Auf der Breede /Kolberger Straße“ mit einem Stichweg und Wendehammer erschlossen. Nach Abverkauf und Bebauung der Grundstücke wurde in den vergangenen Wochen dieser Teilbereich endgültig ausgebaut. Die Straßenfläche mit Wendehammer ist in der Art der sonstigen Erschließungsstraßen asphaltiert und mit einem höhengleichen Gehwegbereich, abgesetzt in rotem Pflaster, hergestellt worden. Mit einem Abschluss der Maßnahme und einer Gesamtabnahme dieses Teilbereiches wird noch in diesem Jahr gerechnet.

 

3.4:        Geplante Schilfpolderanlage an der Oberen Hunte

Am 16.11.2017 fand beim Landkreis Osnabrück der so genannte Scopingtermin zum Planfeststellungsverfahren nach § 15 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) zur geplanten Schilfpolderanlage an der Oberen Hunte statt.

 

Bereits 1987 wurde von der Landesregierung beschlossen, ein Konzept zur langfristigen Sanierung des Dümmerraums zu erstellen. Im Jahre 2012 wurde das NLWKN in Suligen durch das Land beauftragt, einen Rahmenentwurf zur Erreichung dieser Ziele zu erarbeiten. Nach Vorlage des Konzeptes wurde im Jahre 2013 der Erlass zur Umsetzung verschiedentlicher Maßnahmen im Dümmerbereich beschlossen. Hauptpunkte des Konzeptes sehen die Entschlammung des Dümmers sowie die Reduzierung des Nährstoffeintrages, hier insbesondere von Phosphor, vor.

 

Nach europaweiter Ausschreibung zur Anlegung einer Schilfpolderanlage konnte das Ingenieurbüro INROS LACKNER SE aus Bremen beauftragt werden, eine Vorplanung zu erstellen. Diese wurde nun vorgestellt und zielt darauf ab, die Zuströme der Hunte und der Elze vor dem Dümmer leicht aufzustauen und über einen Schöpfwerk in eine fast 200 ha große Schilfpolderanlage zu leiten. Hierbei sollen insbesondere die Phosphoranteile zurückgehalten werden, so dass das nährstoffarme Wasser dann dem Dümmer wieder zugeleitet werden kann.

 

Bei Hochwasser soll insbesondere die stark belastetet Elze weiterhin über die Polderfläche geleitet werden. Die Hunte wird bei Hochwasser letztendlich direkt in den Dümmer geleitet.

 

Mit dem nun stattgefundenen Scopingtermin wurden die Rahmenbedingungen zum Umfang und der Methodik der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt, die im weiteren Verfahren durch verschiedentliche Fachbüros erarbeitet werden müssen.     

 

3.5:        Dialogforum B 65

Innerhalb der letzten Veranstaltung des Dialogforums am 07.11.2017 zur geplanten Ortsumgehung der B 65 wurden zunächst die offiziellen Verkehrszählungen aus dem Jahre 2015 vorgestellt. Demnach soll sich der Gesamtverkehr zwischen 2010 und 2015 von 14.300 auf 13.500 Kfz/pro 24 Std. reduziert haben. Auch der festgestellte Lkw Anteil soll in diesen Jahren von 900 auf 800 Lkw/pro 24 Std. gesunken sein. Aus Sicht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist hieraus aber kein Trend zur Abnahme des Gesamtverkehrs abzulesen, da sich in den vergangenen Zeiträumen immer wieder Schwankungen ergeben haben und immer noch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen in der Ortschaft Wehrendorf besteht.

 

Innerhalb eines Rückblicks auf die durchgeführte Ideenwerkstatt kann festgehalten werden, dass kaum Anregungen zur Verlegung oder Verbesserung der B 65 östlich der Ortslage Wehrendorf vorgetragen wurden. Insbesondere kleinräumige Lösungen direkt in Wehrendorf scheinen ein guter Ansatz für weitere Planungen zu sein, wobei möglichst eine Belastung anderer Wohnbereiche von Wehrendorf vermieden werden sollen. Die vorgetragene Sondervariante zur Entschädigung und Umsiedlung der betroffenen Bürger ist aus Sicht der Landesbehörde keine Lösung. Eine großräumige Verschwenkung nach Norden unter Einbeziehung der Landesstraße 81 oder auch der L 770 wird zwar aus Teilen der Teilnehmer eingefordert, ist jedoch mit dem Ansatz im Bundesverkehrswegeplan nicht vereinbar.

 

Als Ergebnis des Dialogforums soll ein Gespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft in Hannover geführt werden, um folgende Punkte abzustimmen:

  • Ist eine kleinräumige Umplanung in Wehrendorf vereinbar mit dem Ansatz aus dem Bundesverkehrswegeplan?
  • Ist eine sogenannte Tunnellösung grundsätzlich vorstellbar?
  • Ist eine Sondervariante zur Entschädigung und Umsiedlung möglich?
  • Die Dynamik des begonnenen Dialogprozesses soll weitergeführt werden und in Planungen der Landesbehörde münden.

 

Insbesondere mit dem letzten Punkt soll das Land aufgefordert werden, nicht erst in den Jahren 2022/23 mit den Planungen zu beginnen, sondern hier die entwickelten Ideenansätze aufzugreifen und in einen früheren Planungsprozess einzusteigen.

 

Nach dem Verwaltungsbericht stellen die Ausschussmitglieder fest, dass es gefühlt höhere Verkehrszahlen geben müsste. Die Notwendigkeit der früheren Planung wird von Ausschussmitglied Lippert nicht gesehen, da auch die Planung auf nordrhein-westfälischer Seite nicht vorangeschritten ist. Dagegen spricht sich Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer für eine frühe Einbeziehung des Dialogforums in die Planung aus.