Sitzung: 30.11.2017 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor.
3.1: Ausbau der Erschließungsstraße „Bühenkamp“, Lintorf
Der seit Anfang Juni begonnene Ausbau der Erschließungsstraße
„Bühenkamp“ in Lintorf durch die Firma Dallmann aus Bramsche konnte Mitte
September abgeschlossen werden. Innerhalb der Maßnahme wurden umfangreiche
Wasserleitungsneuverlegungen für den Wasserverband in Wittlage sowie
verschiedentliche Reparaturarbeiten an Kanälen und der gesamte Straßenneubau
mit Anlegung einer rd. 4 m breiten Einbahnstraße und einem 2 m breiten Gehweg
durchgeführt. Am heutigen Vormittag fand hierzu der Abnahmetermin der Gesamtleistung
statt. Mit dem jetzt durchgeführten Ausbau wurde nicht nur die Verkehrsführung
an die bestehende Nutzung angeglichen, sondern auch durch vergrößerte
Gehwegbreiten ein sicherer Fußweg für die Schüler der Grundschule Lintorf
geschaffen. Die Bushaltestelle konnte mit der Maßnahme so aufgewertet werden,
dass jetzt Platz für zwei Busse besteht.
3.2: Ausbau der Erschließungsstraße „Am Sprengelbrink“, Lintorf
Durch das Bauunternehmen Kollmeyer aus Hille, beauftragt durch den
Erschließungsträger, der GWG Immobilien- und Bauträger GmbH aus Lübbecke wurde
in den vergangenen Monaten die Erschließungsstraße „Am Sprengelbrink“ in
Lintorf endgültig hergestellt. Die noch fehlende Beleuchtung konnte
mittlerweile aufgestellt werden, so dass mit einer Endabnahme der
Gesamtleistung noch in 2017 zu rechnen ist. Der Ausbau bei dieser Maßnahme sah
eine rd. 4,5 m breite asphaltierte Straße und dazu einen längs verlaufenden
gepflasterten 2 m breiten Parkstreifen vor.
3.3: Ausbau des Wendehammerbereichs „Kolberger Straße“ in Bad
Essen
Vor rd. 3 Jahren wurde durch die Immobilienabteilung der Sparkasse
Osnabrück (IDB) südlich der „Schledehauser Straße“ eine kleinere
Baugebietserweiterung im Baugebiet „Auf der Breede /Kolberger Straße“ mit einem
Stichweg und Wendehammer erschlossen. Nach Abverkauf und Bebauung der
Grundstücke wurde in den vergangenen Wochen dieser Teilbereich endgültig
ausgebaut. Die Straßenfläche mit Wendehammer ist in der Art der sonstigen
Erschließungsstraßen asphaltiert und mit einem höhengleichen Gehwegbereich,
abgesetzt in rotem Pflaster, hergestellt worden. Mit einem Abschluss der
Maßnahme und einer Gesamtabnahme dieses Teilbereiches wird noch in diesem Jahr
gerechnet.
3.4: Geplante Schilfpolderanlage an der Oberen Hunte
Am 16.11.2017 fand beim Landkreis Osnabrück der so genannte
Scopingtermin zum Planfeststellungsverfahren nach § 15
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) zur geplanten Schilfpolderanlage an
der Oberen Hunte statt.
Bereits 1987 wurde von der Landesregierung beschlossen, ein Konzept zur
langfristigen Sanierung des Dümmerraums zu erstellen. Im Jahre 2012 wurde das
NLWKN in Suligen durch das Land beauftragt, einen Rahmenentwurf zur Erreichung
dieser Ziele zu erarbeiten. Nach Vorlage des Konzeptes wurde im Jahre 2013 der
Erlass zur Umsetzung verschiedentlicher Maßnahmen im Dümmerbereich beschlossen.
Hauptpunkte des Konzeptes sehen die Entschlammung des Dümmers sowie die
Reduzierung des Nährstoffeintrages, hier insbesondere von Phosphor, vor.
Nach europaweiter Ausschreibung zur Anlegung einer Schilfpolderanlage
konnte das Ingenieurbüro INROS LACKNER SE aus Bremen beauftragt werden, eine
Vorplanung zu erstellen. Diese wurde nun vorgestellt und zielt darauf ab, die
Zuströme der Hunte und der Elze vor dem Dümmer leicht aufzustauen und über
einen Schöpfwerk in eine fast 200 ha große Schilfpolderanlage zu leiten.
Hierbei sollen insbesondere die Phosphoranteile zurückgehalten werden, so dass
das nährstoffarme Wasser dann dem Dümmer wieder zugeleitet werden kann.
Bei Hochwasser soll insbesondere die stark belastetet Elze weiterhin
über die Polderfläche geleitet werden. Die Hunte wird bei Hochwasser
letztendlich direkt in den Dümmer geleitet.
Mit dem nun stattgefundenen Scopingtermin wurden die Rahmenbedingungen
zum Umfang und der Methodik der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung
festgelegt, die im weiteren Verfahren durch verschiedentliche Fachbüros
erarbeitet werden müssen.
3.5: Dialogforum B 65
Innerhalb der letzten Veranstaltung des Dialogforums am 07.11.2017 zur
geplanten Ortsumgehung der B 65 wurden zunächst die offiziellen
Verkehrszählungen aus dem Jahre 2015 vorgestellt. Demnach soll sich der
Gesamtverkehr zwischen 2010 und 2015 von 14.300 auf 13.500 Kfz/pro 24 Std.
reduziert haben. Auch der festgestellte Lkw Anteil soll in diesen Jahren von
900 auf 800 Lkw/pro 24 Std. gesunken sein. Aus Sicht der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist hieraus aber kein Trend zur
Abnahme des Gesamtverkehrs abzulesen, da sich in den vergangenen Zeiträumen
immer wieder Schwankungen ergeben haben und immer noch ein sehr hohes
Verkehrsaufkommen in der Ortschaft Wehrendorf besteht.
Innerhalb eines Rückblicks auf die durchgeführte Ideenwerkstatt kann
festgehalten werden, dass kaum Anregungen zur Verlegung oder Verbesserung der B
65 östlich der Ortslage Wehrendorf vorgetragen wurden. Insbesondere
kleinräumige Lösungen direkt in Wehrendorf scheinen ein guter Ansatz für
weitere Planungen zu sein, wobei möglichst eine Belastung anderer Wohnbereiche
von Wehrendorf vermieden werden sollen. Die vorgetragene Sondervariante zur
Entschädigung und Umsiedlung der betroffenen Bürger ist aus Sicht der
Landesbehörde keine Lösung. Eine großräumige Verschwenkung nach Norden unter
Einbeziehung der Landesstraße 81 oder auch der L 770 wird zwar aus Teilen der
Teilnehmer eingefordert, ist jedoch mit dem Ansatz im Bundesverkehrswegeplan
nicht vereinbar.
Als Ergebnis des Dialogforums soll ein Gespräch mit dem Ministerium für
Wirtschaft in Hannover geführt werden, um folgende Punkte abzustimmen:
- Ist eine kleinräumige Umplanung in
Wehrendorf vereinbar mit dem Ansatz aus dem Bundesverkehrswegeplan?
- Ist eine sogenannte Tunnellösung
grundsätzlich vorstellbar?
- Ist eine Sondervariante zur
Entschädigung und Umsiedlung möglich?
- Die Dynamik des begonnenen
Dialogprozesses soll weitergeführt werden und in Planungen der
Landesbehörde münden.
Insbesondere mit dem letzten Punkt soll das Land aufgefordert werden,
nicht erst in den Jahren 2022/23 mit den Planungen zu beginnen, sondern hier
die entwickelten Ideenansätze aufzugreifen und in einen früheren
Planungsprozess einzusteigen.
Nach dem Verwaltungsbericht stellen die Ausschussmitglieder fest, dass es gefühlt höhere Verkehrszahlen geben müsste. Die Notwendigkeit der früheren Planung wird von Ausschussmitglied Lippert nicht gesehen, da auch die Planung auf nordrhein-westfälischer Seite nicht vorangeschritten ist. Dagegen spricht sich Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer für eine frühe Einbeziehung des Dialogforums in die Planung aus.