Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2016 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 210.870,66 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat  der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
  3. Der Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mbH, Osnabrück, zu vergeben.
  4. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.   

  


Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Herr Lüke ergänzt, dass die Vorgabe des Finanzamtes, das Vermögen der Gesellschaft bis Ende 2017 auf unter 50.000 € zu verringern, eingehalten werde. Ab 2018 stehe dann die Liquidation der Gesellschaft an. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0