Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Bürgermeister Timo Natemeyer wird ermächtigt, unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:

 

1.            Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2017 wird erhöht und neu auf 6.400.000 € festgesetzt.

2.                  Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.

3.                  Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt.

4.                  Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab 2018 mit einem Pro-Schüler-Jahresbetrag in Höhe von 96,25 € an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

5.                  Das Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Schüler-Betrag nach Ziffer 4 erhöhen sich um 1% pro Jahr.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022. 

 


Bereits in der Ausschusssitzung am 27.09.2017 wurde ausführlich über die Eckpunkte der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Schulsachkostenerstattung gem. § 118 NSchG berichtet. Frau Kuhlmann erläutert, dass der jetzt vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Umsetzung der vorgestellten Eckpunkte beinhaltet.

 

Herr Dr. Lücht bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags dahingehend, dass unter Punkt 4 deutlich wird, dass es sich bei dem Betrag von 96,25 € um einen jährlichen Betrag handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -