Sitzung: 12.12.2017 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Timo Natemeyer wird ermächtigt, unter
Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung
zur Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:
1.
Das
Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2017 wird
erhöht und neu auf 6.400.000 € festgesetzt.
2.
Die
Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.
3.
Einzelfördermaßnahmen
im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt.
4.
Stattdessen
beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab 2018 mit einem Pro-Schüler-Jahresbetrag in Höhe von 96,25 € an den
Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
5.
Das
Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Schüler-Betrag nach Ziffer 4 erhöhen sich um
1% pro Jahr.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.
Bereits in der Ausschusssitzung am 27.09.2017 wurde ausführlich über die Eckpunkte der neu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Schulsachkostenerstattung gem. § 118 NSchG berichtet. Frau Kuhlmann erläutert, dass der jetzt vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Umsetzung der vorgestellten Eckpunkte beinhaltet.
Herr Dr. Lücht bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags dahingehend, dass unter Punkt 4 deutlich wird, dass es sich bei dem Betrag von 96,25 € um einen jährlichen Betrag handelt.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -