Sitzung: 14.12.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: FD1/2017/200
Beschluss:
- Der Rat der Gemeinde Bad Essen betraut den Tourismusverband
Osnabrücker Land für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des
als Anlage 1 beigefügten
Betrauungsaktes.
- Der Rat der Gemeinde verpflichtet den Vertreter der Gemeinde Bad
Essen in der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land
e.V.
a. auf
die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b. auf
die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung des
Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis und weist den in die Mitgliederversammlung
entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes
durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt
hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine
entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt.
Der Vertreter wird außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss
des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in
diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben
und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt
erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als
Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen
und bekannt zu geben.
5.
Falls
sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die
Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus
sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung
als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Bad
Essen mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche
Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des
Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.
Der Bürgermeister
wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage
1 zur Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im
Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen
anzupassen.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.
Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich dabei um ein sehr abstraktes Thema handele. Er beschreibt die Aufgaben des Tourismusverbandes Osnabrücker Land (TOL) und erläutert, dass die Bezuschussung des TOL durch die Mitglieder unter den Regelungen des EU-Beihilferechtes als kritisch angesehen werden könnte.
Ratsherr Strebe macht deutlich, dass die Arbeit des TOL für die Gemeinde Bad Essen sehr wichtig sei, da er die überregionale Vermarktung organisiere. Der Abschluss des Betrauungsaktes sei aus Sicht der Gemeinde daher sinnvoll und richtig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |