Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2016 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 210.870,66 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat  der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

  3. Der Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mbH, Osnabrück, zu vergeben.

  4. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.   

  


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt. Die Rücklagen aus der Landesgartenschau seien aufgebraucht und die Unterhaltung und Pflege der Kurparkanlagen würden ab dem kommenden Jahr über en kommunalen Haushalt abgebildet werden.

 

Ratsherr Strebe bedankt sich bei der Geschäftsführung der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für die gute geleistete Arbeit der vergangenen Jahre. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0