Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der vorgelegten Fassung zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0