Sitzung: 14.12.2017 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: FD2/2017/102
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der vorgelegten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |