Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1. den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der Straße „Ortelbruch“ in der Ortschaft Wehrendorf entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 58. Änderung,

 

2. den Bebauungsplan Nr. 79 „Nördlich Ortelbruch" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

       


Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt. Er befürwortet die Schaffung neuer Wohnbauflächen für die Ortschaft Wehrendorf und verweist gleichzeitig darauf, dass die gewerbliche Nutzung an dem betreffenden Standort in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit den Anwohnern geführt habe.

 

Ratsherr Höckmann begrüßt die Verlagerung der Betriebsstätte Rutz. Dadurch würden für die Ortschaft Wehrendorf neue Entwicklungsmöglichkeiten entstehen. Das sichere auch die Standorte für den Kindergarten und die Grundschule in Wehrendorf.

 

Ratsherr Bühning erinnert daran, dass Ausweisung des Gewerbestandortes in Wehrendorf vor mehr als 50 Jahren für die Entwicklung der Ortschaft wichtig gewesen sei. In den vergangenen Jahren sei es aber immer wieder zu Problemen mit den Anwohnern gekommen. Die jetzt aufgezeigte Entwicklung sei daher zu begrüßen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0