3.1.1 Wegfall der Kindergartengebühren in Niedersachsen

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich die regierenden Parteien in Niedersachsen über die grundsätzliche Einführung der Gebührenfreiheit in den Kindertagesstätten geeinigt.

 

Lt. Presseberichten soll die Gebührenfreiheit für das 2. Kindergartenjahr vor der Einschulung möglicherweise schon ab Sommer 2018 eingeführt werden. Hierzu liegen der Verwaltung jedoch noch keine verlässlichen Informationen vor.

 

Für das im August 2018 startende Kindergartenjahr erfolgen die Vorbereitungen zunächst auf Grundlage der bisherigen Regelungen und Gebührensatzungen.

 

 

3.1.2 Betreuung der Kinder aus der Ortschaft Büscherheide in Kitas in NRW

Seit dem letzten Jahr ist die Betreuung der Kinder aus der Ortschaft Büscherheide im Kindergarten Börninghausen unzureichend geregelt. Aufgrund einer Reduzierung der Platz-/Gruppenanzahl im Kindergarten Börninghausen hat der Landkreis Minden-Lübbecke angeordnet, dass aufgrund der bestehenden Platznot in den Betreuungseinrichtungen im Landkreis Minden-Lübbecke vorerst keine Kinder aus Niedersachsen mehr aufgenommen werden sollen. Hierüber, sowie über die daraus resultierenden Konsequenzen und die geführten Gespräche wurde in der Ausschusssitzung am 01.03.2017 ausführlich berichtet.

 

Zurzeit werden Kinder aus Büscherheide im Kindergarten Börninghausen nur bei ausreichender Kapazität aufgenommen. Dies bedeutet eine große Unsicherheit für die Eltern. Um eine verbindliche Regelung für die Eltern zu finden hat die CDU-Fraktion um Führung von weiteren Gesprächen mit den zuständigen Stellen gebeten. Ziel soll die Gleichbehandlung mit den Kindern aus NRW sein.

 

Bereits im Juni dieses Jahres wurden mehrere Gespräche geführt. Die Verwaltung wird dieses Thema wieder aufgreifen. In diese Gespräche wird auch die Vorstandsebene der Kreisverwaltung einbezogen. Für Mitte Januar 2018 ist zudem ein Gesprächstermin mit der Stadt Pr. Oldendorf vereinbart worden.

 

 

3.1.3 Bundesprogramm Sprach-Kitas

Im Januar 2016 ist das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Finanziert wird aus dem Programm Personal zur Sprachförderung.

 

In der Gemeinde Bad Essen profitieren aktuell folgende Kindergärten von diesem Programm:

Kita Lintorf seit Januar 2016; Kita Wittlage seit Januar 2017; Natur- und Erlebniskindergarten seit August 2017 sowie der Kindergarten Brockhausen ab Januar 2018.

Nun wurde auch der Nikolai-Kindergarten Bad Essen mit einer 0,5-Stelle in das Förderprogramm aufgenommen.

 

 

3.1.4 Schulsanierung

Presseberichten war zu entnehmen, dass den Kommunen im Landkreis Osnabrück Mittel zur Schulsanierung in Höhe von 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Acht Millionen Euro stammen aus dem zweiten Teil des kommunalen Investitionsprogramms (KIP II); mit weiteren fünf Millionen Euro unterstützt der Landkreis die Kommunen.

 

Bei der Verteilung der Bundesmittel wurde u.a. nach der Finanzstärke der Kommunen differenziert. Von den 21 Landkreis-Kommunen wurden dabei 17 als finanzschwach eingestuft, lediglich Bad Essen, Dissen, Georgsmarienhütte und Hasbergen erhalten keine Fördermittel.

 

Bei der Verteilung der Landkreis-Förderung sollen entsprechende Kriterien nicht zugrunde gelegt werden, so dass eine Zahlung an alle 21 kreisangehörigen Kommunen erfolgen soll. Der Kreistag soll über die Verteilung in der Kreistagssitzung am 18.12.2017 entscheiden. Die Auszahlung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

3.1.5 Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“

Vor etwa 2 Jahren hat der Rat der Gemeinde Bad Essen beschlossen, am Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“ teilzunehmen. Interessierte Schüler/innen aus der Gemeinde  sollten die Möglichkeit erhalten, Ratsmitglieder durch Teilnahme an Fraktions-, Ausschuss- und Ratssitzungen kommunalpolitisch zu begleiten. Aufgrund eines geringen Interesses seitens der Schülerschaft fand das Projekt nicht statt.

 

Aktuell ist ein Neustart des Projektes geplant. Herr Bürgermeister Natemeyer wird dazu das Projekt in den Schulen vorstellen. Die Informationsveranstaltung im Gymnasium hat bereits am Vortrag stattgefunden. Es waren 29 Schüler/innen anwesend, von denen etwa die Hälfte aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln kamen. Anmeldetermin ist der 20.12.2017. Die Auftaktveranstaltung findet am 08.02.2018 um 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rabber im Beisein der Ratsmitglieder statt.

 

 

3.1.6 Sportvereine – Bildung von Spielgemeinschaften 

Im Bereich Fußball bilden der SV Wimmer und der VfL Lintorf seit mehreren Jahren sowohl im Jugend- als auch im Herrenbereich Spielgemeinschaften. Im Herrenbereich nehmen drei Mannschaften (Herren I, II und III) am Spielbetrieb teil.

 

Im Seniorenbereich hat der NFV beschlossen, dass ab der Saison 2018/2019 ein Verein nur noch mit einer Mannschaft je Mannschaftsart (Herren/Frauen) an einer Spielgemeinschaft beteiligt sein darf. Die Spielgemeinschaft kann nur die niedrigste Mannschaft sein.

 

Für die Spielgemeinschaft SV Wimmer /VfL Lintorf bedeutet dies, dass lediglich die III. Mannschaft noch im Rahmen der Spielgemeinschaft gemeldet werden darf, die anderen Mannschaften sind einem konkreten Verein zuzuordnen.

 

Beim SV Wimmer fand zu diesem Thema bereits eine Mitgliederversammlung mit folgender Fragestellung statt:

a)      Fortführung des Vereins ohne die Bildung von Spielgemeinschaften

b)      Ausgliederung des Fußballbereichs an den VfL Lintorf

c)       Fusion SV Wimmer mit dem VfL Lintorf

 

Ein abschließendes Ergebnis konnte bei der Mitgliederversammlung nicht erzielt werden. Die Aktiven im Fußballbereich sollen sich zunächst mit der geänderten Situation auseinandersetzen.

 

 

3.1.7 Zwischenbericht Willkommensbüro Wittlager Land

Herr Meyer stellt den Zwischenbericht des Willkommensbüros Wittlager Land  vor. Der Bericht umfasst insbesondere Ausführungen zur personellen Besetzung des Willkommensbüros, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen einschließlich Herkunftsländer  und deren Aufenthaltsstatus, zu den Aufnahmequoten sowie zu den Zahlen der Abschiebungen, Ausreisen und Abmeldungen. Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

3.1.8 Sole-Freibad

Zur Realisierung der Errichtung einer Waterclimbing-Anlage im Sole-Freibad Bad Essen wurde im Februar 2017 ein Antrag auf Förderung im Rahmen der ZILE-Richtlinie gestellt. Dieser Antrag wurde inzwischen abgelehnt. Nach Überarbeitung des Antrages wurde zum Stichtag 15.09.2017 ein erneuter Förderantrag gestellt.

 

Die Bürgerstiftung Bad Essen sowie der Verein Kinderwelten Bad Essen e.V. bringen sich sehr aktiv in das Projekt ein und konnten so schon zahlreiche Spenden sowohl von Firmen sowie auch von Privatpersonen verzeichnen. Unter Berücksichtigung eines gemeindlichen Anteils von 50 % wäre optimistisch gesehen eine Umsetzung im nächsten Jahr möglich. Die Chancen einer Förderung durch das ArL im Rahmen der ZILE-Richtlinie soll in den nächsten Wochen geklärt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei der Bürgerstiftung und Kinderwelten für das großartige Engagement.