Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Sole-Freibades der Gemeinde Bad Essen in der vorgelegten Fassung.   

 


Frau Kuhlmann erläutert, dass die aktuell gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Hallenbad sowie für das Sole-Freibad aus dem Jahr 2005 stammt. Ende 2008 erfolgte eine Änderung dahingehend, dass die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche gesenkt wurden.

 

In den letzten Jahren erfolgten umfangreiche Investitionen sowohl im Bereich des Hallenbades als auch gerade im letzten Jahr im Bereich des Freibades. Auch sind die Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Personalkosten in den letzten Jahren gestiegen. Vergleicht man z.B. die Personalkosten aus 2006 und 2017, so ist ein Anstieg von rund 30 % zu verzeichnen.

 

Gerade vor dem Hintergrund der Freibadsanierung im letzten Jahr wird eine moderate Anhebung der Gebühren nach mehr als 10 Jahren zum jetzigen Zeitpunkt für richtig erachtet.

 

Die familienfreundliche Komponente soll beibehalten werden. Den Kindern und Jugendlichen soll weiterhin eine günstige attraktive Möglichkeit der Freizeitgestaltung geboten werden. Die Änderungssatzung sieht daher für die Kinder und Jugendlichen keine Anhebung der Gebühren im Bereich der 12er-, Saison- und Jahreskarten für  das Hallenbad und für das Freibad vor.

 

In der anschließenden Aussprache wird über die Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der  Kinder beim Erwerb von Familienkarten sowie über die Fragestellung einer Ermäßigung für Empfänger von Sozialleistungen diskutiert. Abschließend wird festgestellt, dass die Preise fair und durchaus bezahlbar seien.

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -