Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.  die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Stellungnahmen zur  50. Änderung des Flächennutzungsplanes in Harpenfeld  und Lockhausen wie folgt zu behandeln:

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2.  die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung / mit den vorstehend beschlossenen Änderungen.

 

3.  die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 41 „Siepenbach“, Harpenfeld und Lockhausen, 3. Änderung, wie folgt zu behandeln:

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

4.  den Bebauungsplanes Nr. 41 „Siepenbach“, Harpenfeld und Lockhausen, 3. Änderung, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.

                

 


Der Vorsitzende bittet Frau Rossmann von der Nieders. Landgesellschaft, die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen vorzustellen. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Osnabrück veranlasst eine Aussprache im Ausschuss. Die Ausschussmitglieder halten die Bedenken für berechtigt und regen an, den Bebauungsplan in der südöstlichen Ecke so zu verändern, dass ein Notweg zum Kanal geschaffen wird. Der Planweg A soll geradlinig in 4 m Breite auf den Kanal zugeführt und mit Pollern versehen werden. 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-