Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Arndstraße 19, 30167 Hannover, die als Anlagen beigefügten Verträge:

 

 

1.         3. Änderung zum Städtebaulichen Vertrag,

2.         Erschließungs- und Durchführungsvertrag,

 

für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Siepenbach", Harpenfeld und Lockhausen, 3. Änderung, entsprechend abzuschließen. 

 


Herr Pante trägt vor, dass im Vertrag geregelt ist (§ 2), dass die NLG der Gemeinde die Werteinheiten der Kompensation mit 4,00 €/WE erstattet. Auf Nachfrage von Herrn Spethmann zum Wert von 4,00 € pro m²/WE gegenüber stark gestiegenen Preisen für Ackerland antwortet Herr Pante, dass auch der Landkreis zu diesem Wert Ausgleichszahlungen vorsieht. Auch der Aufkaufpreis von 25,00 € pro m² entfacht eine Diskussion. Aufgrund des entstandenen Kapitaldienstes wäre ein höherer Kaufpreis wünschenswert gewesen. In der Aussprache wird aber auch deutlich hervorgehoben, dass das Risiko der Vermarktung ausschließlich bei der NLG liegt.

 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-