Sitzung: 28.11.2013 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: FD3/2013/023
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. den
Flächennutzungsplan im Bereich der Gemarkungen Brockhausen, Rabber und Wimmer
entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 51. Änderung, 3
Änderungsbereiche.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer Einführung, bittet der Vorsitzende Herrn
Grunwald von der IPW einige Erläuterungen zu geben. Aufgrund des Beschlusses
des Landkreises Osnabrück zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
2004/Teilfortschreibung Energie 2013 sind die Gemeinden gemäß § 1 Absatz 4
Baugesetzbuch verpflichtet, die vorbereitende Bauleitplanung, hier FNP, an die
Raumordnung anzupassen. Mit dem Änderungsbeschluss erfolgt der erste Schritt im
Verfahren. Anhand von Kartenmaterial zeigt Herr Grunwald die bereits im
Flächennutzungsplan dargestellten und die Erweiterungsflächen für Windenergie
auf.
Herr Lippert ergänzt den Bericht mit der Information,
dass der Landkreis Osnabrück weitere Begehungen zur Erstellung des
avifaunistischen Gutachtens für die Erweiterungsflächen benötigt. Durch das
Ergebnis könnten sich Änderungen ergeben.
Hingewiesen wird darauf, dass die möglichen
Ausgleichs- und Ersatzflächen im Gemeindegebiet, bzw. in den Gemarkungen des
Eingriffs wieder ausgeglichen werden sollen. Es sollen keine
Ausgleichszahlungen an den Landkreis Osnabrück fließen. Diese Vorgabe sollte in
mögliche Beschlüsse mit eingepflegt werden. Herr van der Ahe stellt fest, dass
durch den Wegfall der Abstände zu Waldflächen die Windvorranggebietsfläche 3
sich geringfügig vergrößert, die Leistung von 8 Mega-Watt der vorhanden 4
Anlagen aber unverändert bleibt.
Herr Spethmann kritisiert die Entwicklung der
Windkraft. Die Windkraftanlagen belasten einige wenige Anwohner sehr. Eine
Windkraftanlage mit einer Höhe von 200 m und einem Abstand von unter 500 m zu
Einzelwohnanlagen ist fragwürdig. Wenn durch avifaunistische Gutachten Flächen
sich als ungeeignet darstellen, Bürgern aber kein größerer Abstand zu
Windkraftanlagen gewährt wird, sieht er die Belange der Bürger nicht
ausreichend gewürdigt und kann so der Änderung nicht zustimmen.
Nach dem keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt
vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung