Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.  den Flächennutzungsplan im Bereich der Gemarkungen Brockhausen, Rabber und Wimmer entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 51. Änderung, 3 Änderungsbereiche.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

   

 


Nach kurzer Einführung, bittet der Vorsitzende Herrn Grunwald von der IPW einige Erläuterungen zu geben. Aufgrund des Beschlusses des Landkreises Osnabrück zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004/Teilfortschreibung Energie 2013 sind die Gemeinden gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch verpflichtet, die vorbereitende Bauleitplanung, hier FNP, an die Raumordnung anzupassen. Mit dem Änderungsbeschluss erfolgt der erste Schritt im Verfahren. Anhand von Kartenmaterial zeigt Herr Grunwald die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten und die Erweiterungsflächen für Windenergie auf.

Herr Lippert ergänzt den Bericht mit der Information, dass der Landkreis Osnabrück weitere Begehungen zur Erstellung des avifaunistischen Gutachtens für die Erweiterungsflächen benötigt. Durch das Ergebnis könnten sich Änderungen ergeben.

Hingewiesen wird darauf, dass die möglichen Ausgleichs- und Ersatzflächen im Gemeindegebiet, bzw. in den Gemarkungen des Eingriffs wieder ausgeglichen werden sollen. Es sollen keine Ausgleichszahlungen an den Landkreis Osnabrück fließen. Diese Vorgabe sollte in mögliche Beschlüsse mit eingepflegt werden. Herr van der Ahe stellt fest, dass durch den Wegfall der Abstände zu Waldflächen die Windvorranggebietsfläche 3 sich geringfügig vergrößert, die Leistung von 8 Mega-Watt der vorhanden 4 Anlagen aber unverändert bleibt.

Herr Spethmann kritisiert die Entwicklung der Windkraft. Die Windkraftanlagen belasten einige wenige Anwohner sehr. Eine Windkraftanlage mit einer Höhe von 200 m und einem Abstand von unter 500 m zu Einzelwohnanlagen ist fragwürdig. Wenn durch avifaunistische Gutachten Flächen sich als ungeeignet darstellen, Bürgern aber kein größerer Abstand zu Windkraftanlagen gewährt wird, sieht er die Belange der Bürger nicht ausreichend gewürdigt und kann so der Änderung nicht zustimmen.

Nach dem keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung