Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.         den Bebauungsplan Nr. 80 „Flachswandstraße", Hördinghausen, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Helms erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden,

  • wenn es sich um Ausweisung von Wohnbauflächen handelt,
  • auf einer Fläche, die sich an den bestehenden Innenbereich angliedert, und
  • die maximal zu versiegelnde Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt.

 

Diese Voraussetzungen werden im Plangebiet erfüllt.

 

Das beschleunigte Verfahren beinhaltet zudem, dass für die Anpassung des Flächennutzungsplanes lediglich eine Berichtigung vorzunehmen ist.

 

Wichtiger Punkt bei der Entwicklung von Wohnbauflächen ist zurzeit generell die Einwirkung von landwirtschaftlichen Immissionen auf das Plangebiet. Eine entsprechende Prüfung wird im Laufe des Verfahrens durchgeführt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0