Sitzung: 22.02.2018 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
9.1 Spange zwischen der „Hüseder Straße“ (K
409) bis zur Lindenstraße (K 410), Eielstädt
Innerhalb eines gemeinsamen Besprechungstermins am 12.02.2018 konnte Herr
Schwietert, Amt für Kreisstraßen beim Landkreis Osnabrück, berichten, dass im
November im zuständigen Planungsausschuss des Landkreises die Thematik zur
Neuordnung der Kreisstraßensituation und Anlegung einer Spange zwischen der
„Hüseder Straße“ und der „Lindenstraße“ vorgestellt wurde.
Nach den aktuellen Planungen soll vor der Ortslage in Eielstädt die
„Hüseder Straße“ nach Norden auf die „Lindenstraße“ verschwenkt werden und
westlich des vorhandenen Netto Marktes auf die K 410 münden. Zudem soll der
Anschluss der Straße „Am Laikamp“ in Wittlage so auf die Bundesstraße geführt
werden, dass diese vorfahrtsberechtigt vor dem „Kuhweg“ ist. Hierdurch bedingt
kann das Kreisstraßenteilstück vom Kreisel „Am Laikamp“ über die „Burgstraße“
bis zur B 65 zur Gemeindestraße herabgestuft werden. Auch das Teilstück von der
neuen Abzweigung an der „Hüseder Straße“ vor der Ortschaft Eielstädt bis zur
Einmündung auf die „Lindenstraße“ kann nach Neubau der Spange zur
Gemeindestraße herabgestuft werden.
In diesem Kontext soll auch das verbliebende Kreisstraßenteilstück des
„Harpenfelder Weges“ und der „Essener Straße“ (K 424) zwischen dem
Kreisverkehrsplatz „Gartenstraße“ und der B 65 als Gemeindestraße herabgestuft
werden.
Da der Landkreis Osnabrück ab 2021 beabsichtigt, den Innerortsteil der
„Hüseder Straße“ als Teilstück zu sanieren, ist landkreisseitig vorgesehen,
nach Zustimmung der Gemeinde Bad Essen in die Planungen für die neue Spange
zwischen der K 409 und K 410 einzusteigen. Es sollen für die neue
Kreisstraßenverbindung Vorentwürfe erarbeitet werden sowie eine Vermessung der
Bestandssituation erfolgen.
Mit den dann erarbeiteten konkreten Ideen und Ausbauvarianten könnte eine
Entscheidung auf Gemeinde- aber auch auf Landkreisebene gefällt werden zur
Umsetzung dieser Maßnahme. Die entstehenden Kosten aus der Vorplanung werden
hälftig zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt, können jedoch aktuell noch
nicht beziffert werden.
Im Ausschuss herrschen unterschiedliche Auffassungen zu dieser Thematik.
Nach kurzer Diskussion spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die
Planungen aufzunehmen.
Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.