3.1.1: Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten

 

Lt. Absichtserklärung der Nds. Landesregierung soll  zum 01.08.2018 die Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten eingeführt werden. Konkrete Informationen hierzu liegen noch nicht vor. Derzeit gibt es Verhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen hinsichtlich der Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge.

 

Um ggfls. auf die Berechnung der Elternbeiträge verzichten zu können, wurde der Versand der Zusagen für  die Kindergartenplätze in den kommunalen Kindertagesstätten ab August 2018 auf den 22.03/23.03.2018 verschoben. Die Berechnung der Beiträge wird, soweit erforderlich, nach derzeitigen Planungen Anfang April 2018 stattfinden.

 

 

3.1.2: Änderung des Nds. Schulgesetzes

 

a) Sprachstandfeststellungen und vorschulische Sprachförderung

Die vor der Einschulung stattfindende Sprachstandfeststellung sowie die vorschulische Sprachförderung liegen bislang in Verantwortung der Grundschulen. Diese Sprachfördermaßnahmen sollen auf die Kindertagesstätten übertragen werden.

 

Hiermit verbunden ist eine Aufgabenübertragung vom Land auf die Städte und Gemeinden. Verhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen bzgl. der Ausgestaltung und Finanzierung müssen noch geführt werden. Die Aufgabenübertragung wird als sinnvoll angesehen, da die überwiegende Zahl der betroffenen Kinder eine Kindertagesstätte besucht und so die Organisation der Sprachförderung sowohl für die Grundschulen sowie auch für die Kindertagesstätten erleichtert wird.

 

 

b) Flexibilisierung des Schuleintritts

Der Nds. Landtag hat Ende Februar 2018 die Flexibilisierung des Einschulungsstichtags beschlossen. Die Flexibilisierung sieht vor, dass für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1 Juli und dem 30. September vollenden, die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben können. Die entsprechende Erklärung kann bis zum 01. Mai abgegeben werden.

 

Die Änderung tritt zum Schuljahresbeginn 01.08.2018 in Kraft. Dadurch ergeben sich in diesem Jahr sowohl pädagogische sowie organisatorische Probleme. Zum einen nehmen die Kinder in den Kindertagesstätten seit August 2017 an allen gesonderten Aktionen und Veranstaltungen für die Schulanfänger teil und werden somit gezielt auf den Schulbesuch vorbereitet. Zum anderen steht möglicherweise ab August 2018 in der bislang besuchten Kita kein freier Platz mehr zur Verfügung, so dass ein Wechsel erfolgen müsste. Hier wird auf Einsicht der Eltern gehofft.

 

In den Folgejahren ist  eine frühzeitige Entscheidung der Eltern möglich, so dass die Probleme nicht mehr gegeben sein sollten.

 

 

 

3.1.3 Abschlussveranstaltung „Schüler in die Kommunalpolitik

Das Projekt „Schüler in die Kommunalpolitik“ endet mit der Ratssitzung am 08.03.2018. Für den 04.04.2018, 17.00 Uhr, ist im Dorfgemeinschaftshaus in Rabber eine Feedback-Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen und Ratsmitglieder geplant.

 

 

 

Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.1.4 Stand Besetzung der Schulleiterstellen an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

 

Wie bereits berichtet, wurden die Schulleiterstellen an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf im September 2017 bzw. Oktober 2017 ausgeschrieben.

 

Für die Stelle an der Grundschule Bad Essen ist die Bewerbung von Herrn Michael Nier eingegangen, der bereits in den Jahren 2008 bis 2011 an der GS Bad Essen tätig war. Nunmehr hat die Landesschulbehörde mitgeteilt, dass Herr Nier seine Bewerbung zurückgezogen hat. Da es keine weiteren Bewerberinnen/Bewerber gibt, wird die Stelle im Schulverwaltungsblatt März 2018 neu ausgeschrieben.

 

Für die Schulleiterstelle an der Grundschule Lintorf hat sich lt. Mitteilung der Landesschulbehörde Frau Janina Kaase aus Barkhausen beworben. Frau Kaase ist derzeit als Lehrerin an der Oberschule in Bad Essen tätig.

 

Zum 01.02.2018 wurde die Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Grundschule Bad Essen an Herrn Alexander Fornol übertragen.