Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2015 in Höhe von 274.499,86 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2015 in Höhe von -13.185,31 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 


Ratsmitglied Kleine-Heitmeyer erläutert die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2015 und 2016. Die Verschuldung der Gemeinde sei in den Jahren deutlich angestiegen, die damit verbundenen Investitionen aber zukunftsweisend für die Entwicklung der Gemeinde. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises habe die Abschlüsse geprüft und für gut befunden. Sein Dank gelte der Verwaltung für die geleistete gute Arbeit.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0